Sachsen schafft die feste Fachkraftquote ab
Freiheit & Fürsorge – Wege der modernen Altenpflege
Zwischen Aktivierung und freiheitsentziehenden Maßnahmen: Wie hebe ich als Einrichtungsleitung die Pflege auf ein rechtssicheres und qualitativ hochwertiges Niveau? Was muss ich als Pflegekraft beachten? Das Seniorenheim-Magazin informiert Sie kostenfrei über aktuelle Entwicklungen. HIER geht es zur Online-Ausgabe
In stationären Pflegeeinrichtungen in Sachsen gilt künftig die neue Personalbemessung nach SGB 113c ohne feste Fachkraftquote. Dies hat der Landtag mit dem "Sächsischen Wohnteilhabegesetz" beschlossen. Die Personalbemessung richtet sich nach dem Pflegegrad der Bewohner. Änderungen gibt es auch für Wohngemeinschaften. Wenn sie von Anbietern verantwortet werden, muss künftig keine Pflegefachkraft ständig präsent sein, wenn dies der Pflegebedarf nicht erfordere. Eine eigene Pflegedienstleitung ist auch nicht mehr notwendig. Altenheim