Sachsen schafft die feste Fachkraftquote ab
In stationären Pflegeeinrichtungen in Sachsen gilt künftig die neue Personalbemessung nach SGB 113c ohne feste Fachkraftquote. Dies hat der Landtag mit dem "Sächsischen Wohnteilhabegesetz" beschlossen. Die Personalbemessung richtet sich nach dem Pflegegrad der Bewohner. Änderungen gibt es auch für Wohngemeinschaften. Wenn sie von Anbietern verantwortet werden, muss künftig keine Pflegefachkraft ständig präsent sein, wenn dies der Pflegebedarf nicht erfordere. Eine eigene Pflegedienstleitung ist auch nicht mehr notwendig. Altenheim