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26. März 2025 | 07:00 Uhr
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Umkleidezeit ist Arbeitszeit

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Effiziente Mobilität: Leasing ist mehr als eine Kostenfrage

In der Pflegebranche und bei karitativen Trägern zählt jeder Euro und jede Minute. Der Spagat zwischen dem Anspruch, eine erstklassige Betreuung zu gewährleisten, und dem Zwang, wirtschaftlich zu arbeiten, ist alltäglich. Eine entscheidende, aber oft unterschätzte Stellschraube für mehr Effizienz ist das Fuhrparkmanagement. Care vor9

Dienstkleidung wird auch in der ambulanten Pflege immer üblicher. Deshalb ist es für Arbeitgeber in der Altenpflege wichtig zu wissen: Die Umkleidezeit zählt zur Arbeitszeit, wenn die Beschäftigten verpflichtet sind, eine bestimmte Dienstkleidung zu tragen und diese nicht zu Hause anziehen können oder dürfen. Das Bundesarbeitsgericht hat schon vor Jahren in einem Urteil festgestellt, dass es sich um Dienstkleidung handelt, wenn sie den Mitarbeiter einem Betrieb oder einer Branche zuordnet. Dies mache das Umkleiden fremdnützig und damit vergütungspflichtig. Rechtsdepesche

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