Urteil: Pflegeheim darf Ungeimpfte ohne Gehalt freistellen

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Ein Seniorenheim in Pohlheim im Kreis Gießen hatte zwei ungeimpfte Mitarbeiter ohne Lohnfortzahlung freigestellt. Das Arbeitsgericht Gießen hat gestern in einem Eilverfahren die Anträge der beiden auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Laut Gericht ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz keine Beschäftigungspflicht, bis etwa ein Gesundheitsamt über ein mögliches Betretungs- oder Tätigkeitsverbot entschieden hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Hauptverfahren laufen noch. Tag 24