VKAD fordert Fristverschiebung für TI-Anbindung
Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) fordert eine Fristverschiebung für die Anbindung ambulanter Pflegedienste an die Telematikinfrastruktur (TI). Die derzeitige Frist zum 1. Januar 2024 sei zu kurz und unverhältnismäßig, da die TI derzeit in einem veralteten Zustand ist und eine Weiterentwicklung angekündigt ist.
"Pflegedienste haben großes Interesse an der Digitalisierung", sagt VKAD-Vorsitzende Barbara Dietrich-Schleicher. "Aber nicht unter diesen Bedingungen. Die aktuelle Frist ist nicht mehr zeitgemäß und führt zu einer unnötigen Ressourcenverschwendung." Aktuell müssen ambulante Pflegedienste, die häusliche Krankenpflege anbieten, bis zum 1. Januar 2024 teure Hardware erwerben oder entsprechende Verträge abschließen. Diese Hardware wird jedoch durch die angekündigte Weiterentwicklung der TI demnächst überflüssig sein.
Die Politik müsse dringend Klarheit schaffen und für einheitliche Regeln für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sorgen, fordert Dietrich-Schleicher. "Wann ist mit der Weiterentwicklung der TI 2.0 zu rechnen? Und wann wird diese verpflichtend eingeführt?"
Darüber hinaus sollte eine verpflichtende Anbindung erst dann erfolgen, wenn alle anderen Akteure im Gesundheitswesen, insbesondere Arztpraxen, verpflichtend das Kommunikationsverfahren im Medizinwesen (KIM) auch mit den Pflegediensten umsetzen. "Die digitale Kommunikation kann nur dann funktionieren, wenn alle mitmachen", so Dietrich-Schleicher.