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15. Juli 2026 | 20:57 Uhr
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Was das neue Digitalgesetz für die Pflege bedeutet

Das Bundeskabinett hat das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Elektronische Verordnungen für häusliche Krankenpflege und Heilmittel sollen auf den Weg gebracht und die Kommunikation mit Ärzten, Apotheken und Kassen stärker auf KIM und den TI-Messenger verlagert werden. Der Berufsverband DBfK begrüßt die stärkere Einbindung der Pflege, warnt aber vor zusätzlichen Pflichten ohne gesicherte Finanzierung und praktischen Nutzen.

Das GeDIG schafft unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen für elektronische Verordnungen in der häuslichen Krankenpflege und bei Heilmitteln

Mit dem GeDIG will die Bundesregierung die elektronische Patientenakte ausbauen, die Telematikinfrastruktur stabilisieren sowie mehr Gesundheitsdaten für Versorgung und Forschung nutzbar machen. Für Einrichtungen und Dienste der Altenpflege sind vor allem die Änderungen an der Schnittstelle zwischen SGB V und SGB XI interessant.

So schafft das Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen für elektronische Verordnungen in der häuslichen Krankenpflege und bei Heilmitteln. Verordnungen, Rückfragen und Informationen sollen damit schrittweise digital zwischen Arztpraxen, Pflegediensten, Apotheken und Kostenträgern ausgetauscht werden können. Das kann insbesondere ambulanten Diensten Wege, Telefonate und Medienbrüche ersparen. Auch die sichere Kommunikation über KIM und den TI-Messenger soll Papier und Fax zunehmend ersetzen.

Berufsverband DBfK kritisiert Fixierung auf Technik  

Für Pflegeheime und ambulante Dienste gewinnt außerdem die elektronische Patientenakte an Bedeutung. Geplant sind unter anderem eine Volltextsuche, eine digitale Impfübersicht und zusätzliche Hinweise zu Prävention und Vorsorge. Kassen sollen die ePA außerdem um eigene Anwendungen erweitern können. Voraussetzung ist allerdings, dass pflegerisch relevante Informationen dort strukturiert verfügbar und von den Einrichtungen tatsächlich nutzbar sind.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht darin einen Fortschritt, kritisiert aber, dass der Entwurf weiterhin zu stark technisch und zu wenig aus Sicht der Versorgung gedacht sei. Gerade kleinere ambulante Dienste müssten für TI-Anbindung, KIM, elektronische Heilberufsausweise, Institutionskarten, Software, Schulungen und laufenden Betrieb erhebliche Ressourcen aufbringen.

Der Verband fordert deshalb eine verlässliche Refinanzierung, stabile Systeme und einheitliche sektorenübergreifende Standards. Und: Pflegefachkräfte müssten an Entwicklung und Steuerung der digitalen Anwendungen beteiligt werden. Entscheidend sei, dass das GeDIG nicht nur neue Pflichten schaffe, sondern den Pflegealltag tatsächlich erleichtere – durch weniger Doppelarbeit, bessere Kommunikation und nutzbare pflegerische Daten in der ePA.

Eine Auflistung der zentralen Punkte und der Gesetzentwurf als Download finden such auf der Website vom BMG