Igefa

Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

5. November 2024 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Pausen im Nachtdienst mit Rufbereitschaft sind keine

Anzeige
Winterhalter

Gamechanger: Die modulare Bandtransportspülmaschine

Die leistungsstarke MTF meistert bis zu 8.000 Teller pro Stunde und zeichnet sich durch ein modulares System aus. Durch die Möglichkeit der flexiblen Um- und Nachrüstung passt sich der „Gamechanger“ jeder neuen Situation perfekt an und garantiert maximale Investitionssicherheit. Mehr erfahren

Irgendwann während des Nachtdienstes findet die Pflegekraft schon ein halbes Stündchen für eine Pause... Arbeitgeber, die so denken, können dafür teuer bezahlen. Warum, das erörtert die Rechtsdepesche anhand eines Falls aus Köln: Eine Altenpflegerin klagte, weil sie sich während ihrer Pausen drei Jahre in Rufbereitschaft befunden hatte. Das Gericht gab ihr recht und verpflichtete den Arbeitgeber zur Nachzahlung der Pausenzeiten als Arbeitszeiten über 4.000 Euro. Eine Pause sei nur eine Pause, wenn der Arbeitnehmer über die Zeit frei verfügen könne und nicht rufbereit sei. Rechtsdepesche   

Anzeige Seniorenheim-Magazin
Anzeige Hartmann