Personalplanung im Heim endet nicht bei Mindestvorgaben
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Ein Artikel in der Rechtsdepesche erklärt die Zusammenhänge zwischen neuer Personalbemessung (PeBeM), Höchstwerte und Mindestvorgaben. Wichtig zu wissen: Die Mindestvorgaben entbinden Einrichtungen nicht von ihrer Organisationsverantwortung. Fachleute weisen darauf hin, dass sachliche Gründe wie besondere Versorgungskonzepte, kleine Einheiten oder bauliche Gegebenheiten einen höheren Personalbedarf rechtfertigen können. Wer diese Faktoren ignoriert, riskiert nicht nur Qualitätsdefizite, sondern auch haftungsrechtliche Konsequenzen. Rechtsdepesche