Pflicht zur vollelektronischen Abrechnung verschiebt sich
Pflegedienste erhalten mehr Zeit für die Digitalisierung: Die verpflichtende vollelektronische Abrechnung startet nicht wie geplant Ende 2026, sondern erst am 1. Oktober 2027. Grund ist die noch ausstehende technische Abstimmung über die Abrechnung nach SGB V. So sollen parallele Systeme vermieden werden. Bis zum neuen Stichtag bleiben die bestehenden Verfahren wie der Datenträgeraustausch und die papierbasierte Abrechnung zulässig. Häusliche Pflege