Verkauf von Pflegefahrzeugen bleibt gewerbesteuerfrei
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Ambulante Pflegedienste können aufatmen: Gewinne aus dem Verkauf von Dienstfahrzeugen unterliegen laut Finanzgericht Berlin-Brandenburg erst einmal nicht der Gewerbesteuer. Wie die ETL-Steuerberatung mitteilt, gelten die Erlöse als Teil des Pflegebetriebs und sind damit steuerbegünstigt. Dienstwagen seien für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen betriebsnotwendig, ihr Verkauf eng mit der Pflegetätigkeit verknüpft. Das Finanzamt hatte zuvor eine Steuerpflicht angenommen. Der Bundesfinanzhof prüft die Entscheidung jedoch noch. Häusliche Pflege