Pflegefachkräfte werden bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse nicht gegenüber Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Hebammen benachteiligt. Darauf weist Martin Schölkopf, Leiter der Abteilung Pflege im Bundesgesundheitsministerium (BMG), nach Kritik aus der Pflegebranche hin.
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) und der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) hatten zuletzt moniert, dass Pflegefachkräfte in den aktuellen Plänen des BMG zur Beschleunigung der Anerkennung nicht vorkommen. Sie forderten, die vermeintliche „Lücke im Bereich Pflege“ zu schließen.
Erleichterte Anerkennung steht schon im Pflegestudiumstärkungsgesetz
Schölkopf hält dem entgegen, dass die wesentlichen Erleichterungen für Pflegefachkräfte bereits mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz in der vergangenen Legislaturperiode eingeführt wurden. Dazu gehören vereinheitlichte Anforderungen an Unterlagen, Erleichterungen bei Übersetzungen und vor allem die Möglichkeit, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten und stattdessen direkt eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang zu wählen.
Die Pflege fehlt im aktuellen Vorhaben also nicht, weil sie vergessen wurde, sondern weil für sie bereits Regelungen bestehen, stellt Schölkopf klar. Ganz gegenstandslos ist die Kritik der Verbände aber nicht. Der Deutsche Pflegerat (DPR) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) verlangen inzwischen eine weitergehende Kompetenzvermutung. Pflegefachkräfte mit mindestens dreijähriger ausländischer Ausbildung oder Studium und den erforderlichen Deutschkenntnissen sollen sofort als Fachkräfte arbeiten dürfen. Die weitere Prüfung der Qualifikation und mögliche Anpassungsmaßnahmen sollten anschließend stattfinden. Nach Berechnungen des BPA könnten dadurch rund 11.000 Pflegekräfte schneller als Fachkräfte eingesetzt werden.
Der eigentliche Streit liegt also weniger darin, ob Pflegefachkräfte dieselben Vereinfachungen wie andere Heilberufe erhalten sollen. Diese sind weitgehend bereits geregelt. Die Verbände wollen für die Pflege darüber hinausgehen und eine vorläufige Berufsausübung schon während des Anerkennungsverfahrens ermöglichen.