"Die Rechnung für die Pflegebegleitung geht nicht auf"
146 Euro pro Pflegebedürftigem und Jahr – damit soll die neue Pflegebegleitung finanziert werden. Die Ruhrgebietskonferenz Pflege hat nachgerechnet und kommt zu dem Schluss: Das passt nicht zusammen. Im ungünstigen Fall wären bundesweit mehr als 20.000 Vollzeitkräfte nötig. „Woher sollen die Menschen denn kommen?“, fragt Sprecherin Silke Gerling (Foto). Die Sorge: Viele könnten ausgerechnet aus ambulanten Pflegediensten abwandern.
privat
Es sei unklar, welchen zusätzlichen Nutzen die Pflegebegleitung bringt, sagt Silke Gerling
Ab 2028 soll die im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgesehene Pflegebegleitung Pflegebedürftige und Angehörige beraten, begleiten und bei Bedarf auch komplexere Fälle koordinieren. Dafür sind jährlich 146 Euro je häuslich Pflegebedürftigem vorgesehen. Bei rund 5,16 Millionen Menschen ergibt das etwa 760 Millionen Euro. Davon müssen allerdings nicht nur die Kontakte mit den Pflegebedürftigen, sondern auch Organisation, Qualifizierung und die notwendige Infrastruktur bezahlt werden.
Rechnerisch bleiben 1,7 Stunden im Jahr pro Pflegebedürftigen
Die Ruhrgebietskonferenz Pflege spielt in einer Modellrechnung durch, was mit diesem Geld möglich wäre. Ließen sich damit nach Abzug der übrigen Kosten 6.000 bis 8.000 Vollzeitstellen finanzieren, kämen auf einen Pflegebegleiter etwa 650 bis 850 Pflegebedürftige. Bei angenommenen 750 Personen und 1.300 produktiven Arbeitsstunden blieben gerade einmal 1,7 Stunden pro Pflegebedürftigem und Jahr. Zum Vergleich: Schon ein heutiger Beratungsbesuch dauert laut Ruhrgebietskonferenz 30 bis 60 Minuten – und soll deutlich weniger leisten als die geplante Pflegebegleitung.
"Die ganze Rechnung geht nicht auf", sagt Silke Gerling, Sprecherin der Ruhrgebietskonferenz Pflege und Geschäftsbereichsleiterin im Diakoniewerk Essen. Schon die Frage ihrer 84-jährigen Schwiegermutter bringe das Problem für sie auf den Punkt: Woher sollen die Menschen kommen, die künftig die Pflegebegleitung übernehmen – und welchen zusätzlichen Nutzen bringen sie, wenn der ambulante Pflegedienst ohnehin regelmäßig vor Ort ist und den Pflegebedürftigen gut kennt?
Eine Vollzeitkraft könnte nur rund 220 Klienten betreuen
Noch größer wird die Lücke, wenn ein Teil der Pflegebedürftigen intensivere Unterstützung benötigt. Rechnet die Ruhrgebietskonferenz mit drei Stunden Begleitung im Jahr für stabile Fälle und 18 Stunden für komplexe Fälle und nimmt einen Anteil von 20 Prozent komplexer Fälle an, könnte eine Vollzeitkraft nur etwa 220 Klienten betreuen. Dann wären bundesweit mehr als 20.000 Vollzeitkräfte erforderlich. Die Organisation betont, dass dies keine Personalprognose, sondern eine Modellrechnung ist.