Pflegereform möglicherweise am 2. September im Kabinett
Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Kabinett schon am 2. September, über das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) berät. Kaum einer rechnet damit, aber im Kabinettszeitplan vom 6. August sind als mögliche Beratungstermine neben dem 2. auch der 16., 23. und 30. September genannt. Es müsste aber schon der 2. September sein, damit das Pflegegesetz überhaupt eine Chance hat, noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet zu werden und in Kraft zu treten, meint der Trägerverband VDAB.
Thomas Knieling, Hauptgeschäftsführer vom Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) rechnet vor: "Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz müsste in der Kabinettsitzung am 2. September 2026 auf den Weg gebracht werden, damit das parlamentarische Verfahren unmittelbar nach der Sommerpause – am 10. September – starten kann. Nach der 1. Lesung im Bundestag muss der Gesetzentwurf dann zügig im Gesundheitsausschuss beraten und anschließend in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden, damit ein Abschluss noch in diesem Jahr möglich ist."
Vorher sollte der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) den Entwurf aber noch "grundlegend" überarbeiten, fordert der VDAB-Mann. Er denke da vor allem an die drei umstrittenen Punkte Aussetzung der Tariftreue und die Einschränkungen bei Beratungsbesuchen und Entlastungsleistungen. Wie seine Mitstreiter, die Verbände BAD, BPA und Arbeitgeberverband Pflege, wird auch der VDAB nicht müde, weniger Bürokratie und mehr Flexibilität anzumahnen.