Pflegedienste haben schon 100.000 E-Abrechnungen eingereicht
Die Pflicht zur vollelektronischen Abrechnung für ambulante Pflegedienste kommt erst im Oktober 2027 – das ist bereits seit April bekannt. Doch beim SGB XI läuft die Umstellung längst: Rund 100.000 Rechnungen wurden bereits digital eingereicht, berichtet BAD-Digitalisierungsexperte Wolfgang Voßkamp. Die anfänglich hohe Fehlerquote sei inzwischen deutlich gesunken. Ab Juni 2027 soll zudem eine freiwillige Testphase für die gemeinsame Abrechnung nach SGB V und XI starten.
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Die anfangs sehr hohe Fehlerquote bei der elektronischen Abrechnung ist deutlich gesunken
Leistungen nach SGB XI können bereits seit April 2025 vollelektronisch abgerechnet werden. Das gilt für Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsbeträge. Nach Angaben von Voßkamp haben Dienste davon inzwischen rund 100.000-mal Gebrauch gemacht. Für Anbieter, die sich auf die Umstellung vorbereiten wollen, gibt es damit bereits praktische Erfahrungen – und offenbar zunehmend weniger technische Probleme. "Die anfänglich sehr hohe Fehlerquote ist deutlich gesunken", sagt Voßkamp.
Interessant wird der 1. Juni 2027: Dann soll eine freiwillige Testphase beginnen, in der voraussichtlich auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V elektronisch abgerechnet werden können. Verpflichtend wird das Verfahren nach aktuellem Stand erst zum 1. Oktober 2027 – dann für SGB V und SGB XI.
Damit müssen die Dienste nicht zweimal umstellen. Genau das war ein wesentlicher Grund für die bereits im Frühjahr vereinbarte Verschiebung der ursprünglich für Dezember 2026 vorgesehenen Pflicht.