NRW erkennt ab 2027 höhere Baukosten für Pflegeheime an
Nordrhein-Westfalen passt die Kostenobergrenzen für Pflegeimmobilien an die gestiegenen Baupreise an. Ab 2027 erhöhen sich die Beträge, die etwa für den Bau oder die Modernisierung eines Pflegeheims als angemessen anerkannt werden, um 3,95 Prozent. Bei einem stationären Heim ohne Zentralküche steigt die Grenze beispielsweise von 3.398 auf 3.532 Euro je Quadratmeter. Auch für Tagespflegen und Instandhaltungen gelten künftig höhere Werte. Altenheim