Berliner Pflegedienst muss 5,5 Millionen Euro zurückzahlen
Ein Pflegedienst in Berlin hatte systematisch seinen "Pflegekunden" zumeist monatlich Bestechungsgelder in dreistelliger Höhe gezahlt, damit diese den Pflegedienst mit nicht wirklich benötigter Pflege beauftragten. Dafür verurteilte das Landgericht Berlin jetzt das Unternehmen und seine Geschäftsführung wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung des Landes Berlin zur Rückzahlung von knapp 5,5 Millionen Euro nebst Zinsen.
Zutrittskontrolle für Pflegeeinrichtungen
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Thomas Götz, Staatssekretär für Pflege, kommentiert das Urteil auf der Homepage der Senatsverwaltung: "Die allermeisten Pflegeeinrichtungen in Berlin leisten unglaublich wertvolle Arbeit und halten sich an Recht und Gesetz. Umso wichtiger ist es, unseriöse Anbieter, die den Ruf der Branche gefährden, mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen und vom Pflegemarkt auszuschließen."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der verurteilte Pflegedienst und seine ebenfalls verurteilte Geschäftsführung haben dagegen Berufung eingelegt.