Bürokratischer Aufwand in der Pflege steigt weiter
Der Trägerverband VDAB arbeitet weiter an seinem Papier "Bürokratieaufwand, insbesondere für Leitung und Verwaltung". Das Werk beschreibt auf 14 dicht bedruckten Seiten akribisch, welche Gesetze, Verordnungen und Pflichten seit 2015, welchen Aufwand nach sich ziehen. Es zeigt sich, dass der Aufwand seit Sommer 2025 trotz des neuen "Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" nicht abgenommen, sondern, im Gegenteil, zugenommen hat.
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Die anstehende Pflegereform muss endlich für eine deutliche Entlastung bei der Bürokratie sorgen, fordert der VDAB
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) hat offenbar nicht ein einziges Gesetz, eine einzige Verordnung etc. vergessen, auf die sich die Pflegeträger seit 2015 haben einstellen müssen. Aufgeführt sind etwa die Änderungen, die die Altenhilfe speziell betreffen wie die drei Pflegestärkungsgesetze oder das Beschäftigungsverzeichnis (BeVaP) und der Pflicht zur Einrichtung der lebenslangen Beschäftigtennummer (LBNR), aber auch allgemeine Novellen wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz.
Pro Einrichtung bedeute der zusätzliche Aufwand im Schnitt 1,5 mehr Vollzeitstellen
Voriges Jahr hat der Verband erstmals den bürokratischen Aufwand dokumentiert, jetzt ist die Aktualisierung erschienen mit weiteren Gesetzen, Verordnungen und Pflichten, die neuen Aufwand erzeugen, vor allem das Pflegefachassistenzgesetz, die verpflichtende Telematikinfrastruktur und das "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege". "Sie bedeuten zusätzliche Meldepflichten, IT-Sicherheitsanforderungen, Schulungen, Dokumentations- und Abrechnungsverfahren. Das kostet Zeit, die eigentlich für Pflege und Betreuung gebraucht würde", sagt VDAB-Hauptgeschäftsführer Thomas Knieling.
Zwar enthielten einzelne Gesetze punktuelle Vereinfachungen, insgesamt entstehe aber kein echter Bürokratieabbau, sondern eine weitere Verdichtung regulatorischer Anforderungen. Pro Einrichtung bedeute der zusätzliche Aufwand seit 2015 im Schnitt 1,5 mehr Vollzeitstellen für die Verwaltung, hinzu komme der Aufwand für die Pflegekräfte. "Die anstehende Pflegereform muss hier endlich für spürbare Entlastung sorgen", meint der VDAB-Mann.
Das Papier "Bürokratieaufwand insbesondere für Leitung und Verwaltung" kann beim VDAB per E-Mail (jean-paul.neuling@vdab.de) angefordert werden.