Bund lässt Finger von neuen Personalvorgaben in der Pflege
Die Bundesregierung bremst beim Personalbemessungsverfahren in Pflegeheimen. Die Personalanhaltswerte sollen vorerst nicht weiter steigen und eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung ist erst einmal nicht zu erwarten. Die Personalanhaltswerte legen fest, wie viel Personal mit welcher Qualifikation für Bewohner der einzelnen Pflegegrade vorgesehen ist. Das Gesundheitsministerium begründet dies damit, dass der Arbeitsmarkt schlicht nicht mehr Fach- und Assistenzkräfte hergibt.
Eigentlich sollte das Personalbemessungsverfahren schrittweise für mehr und passender qualifiziertes Personal in Pflegeheimen sorgen. Doch der nächste Schritt bleibt aus. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kommt zu dem Schluss, dass die Personalanhaltswerte momentan nicht weiter angehoben werden können. Auch eine bundesweit einheitliche Mindestpersonalausstattung lässt sich nach Einschätzung des Ministeriums noch nicht einführen. Bisher gibt es diese nur auf Landesebene.
Der Grund ist weniger fachlicher als praktischer Natur: Es fehlen die Menschen. Laut Bundesagentur für Arbeit gelten Pflegefachkräfte als Engpassberuf. Bei den Assistenzkräften ist die Datenlage schlechter, gerade dort sieht der GKV-Bericht jedoch die größte Lücke.
Das Ministerium setzt Hoffnung in die neue Pflegefachassistenzausbildung, die 2027 starten soll. Sie könnte dabei helfen, den Mangel an Assistenzkräften zu lindern. Bis dahin bleibt es bei landesindividuellen Mindestvorgaben.