DBfK fordert verbindliche Vorgaben für den Nachtdienst
Derzeit gebe es für die Pflege nur in vier Bundesländern verbindliche Vorgaben für die Besetzung mit Pflegekräften in den Nachtstunden. Die anderen zwölf Bundesländer ließen das ungeregelt mit teils katastrophalen und gesundheitsgefährdenden Folgen, beklagt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Die Personalsituation in der stationären Langzeitpflege müsse deswegen dringend gesetzlich geregelt werden.
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"In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel dürfte eine Pflegefachperson in der Nacht theoretisch mehr als 100 pflegebedürftige Bewohner versorgen", sagt Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. Es gebe keine verbindlichen Vorgaben, die das untersagten. Und selbst in dem ab Juli 2023 geltende Personalbemessungsverfahren fehle eine Regelung zur Personalbesetzung im Nachtdienst. Der DBfK will ein sofortiges Handeln und fordert die bestehenden und vor allem die neu zu bildenden Landesregierungen auf, verbindliche Regelungen unverzüglich einzuführen.
Als praktikable Regelung für die anstehenden Koalitionsverträge in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein schlägt der DBfK eine Kombination der Vorschriften Bayerns und Baden-Württembergs vor: Für je 40 Bewohner müsse mindestens eine Pflegefachkraft in den Nachtstunden anwesend sein. Bei Erfüllung bestimmter Kriterien wie zum Beispiel einer großen Zahl von Heimbewohnern mit hohem Pflegegrad oder vermehrter nächtlicher Unruhe sinke die Quote auf 1:30. Bei 80 beziehungsweise entsprechend 60 Bewohnern sei die Anwesenheit einer Pflegefachkraft sowie zusätzlich die einer qualifizierten Pflegeassistenz verpflichtend.