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25. März 2024 | 07:00 Uhr
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Der lange Weg aus Gambia zurück ins AWO-Pflegeheim

Der Fall des Pflegehelfers Sedia K. erregte bundesweit Aufsehen. Während der Frühschicht im AWO-Pflegeheim in Kirchheim bei Heilbronn wurde er festgenommen, kam trotz Protesten und Petitionen in Abschiebehaft und flog schließlich freiwillig in seine Heimat. Hintergrund war eine Vorstrafe wegen Handels mit Marihuana. Jetzt hat das Landratsamt Ludwigsburg geprüft, ob weiter ein "Ausweisungsinteresse" gegen den Gambier bestehe. Das ist nicht der Fall, so dass der Pflegehelfer seine Rückkehr angehen kann. Bis er wieder bei der AWO pflegt, dürfte es aber noch dauern.

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Der abgeschobene Pflegehelfer aus Gambia kann nun ein legales Visum für Deutschland beantragen

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Das Landratsamt Ludwigsburg sieht kein Ausweisungsinteresse gegen den Altenpflegehelfer, hat die Kreisverwaltung dem AWO-Pflegeheims in Kirchheim mitgeteilt. Entscheidend dafür sei, dass der Gambier eine Ausbildung zur Pflegehilfskraft absolviert und sich als Mitarbeiter im AWO-Pflegeheim in Kirchheim so engagiert hat, dass Arbeitgeber sowie Bewohner sich für ihn einsetzten. "Er ist damit gut in die Gesellschaft integriert und leistet im vom Fachkräftemangel besonders betroffenen sozialen Bereich eine wichtige Arbeit", schreibt das Landratsamt auf seiner Website. "Damit ist er aus Sicht der Experten resozialisiert und ein Beispiel für eine positive Integration."

Für den Pflegehelfer bedeutet das eine Hürde weniger auf dem Weg zurück nach Deutschland. Doch der Weg ist weit. Von seinem Heimatland aus hat er nun die Möglichkeit, das Visaverfahren nachzuholen und legal einzureisen, erklärt die Kreisverwaltung Ludwigsburg. Bei dem Visumsverfahren ist die Ausländerbehörde des Landratsamtes wiederum beteiligt. 

Die finale Entscheidung über die Erteilung eines Visums trifft allerdings die jeweilige deutsche Auslandsvertretung. Grundlegend für die Erteilung des Visums ist dabei, dass kein Ausweisungsinteresse besteht, was die Kreisverwaltung nun vorab bestätigt hat. Die Behörde weist aber darauf hin, dass sie im Falle eines Visumantrags noch prüfen müsse, ob auch die restlichen Voraussetzungen, wie ein gesicherter Lebensunterhalt oder das Vorliegen eines Passes, erfüllt seien.

Ein sogenanntes beschleunigtes Fachkräfteverfahren kommt bei dem Pflegehelfer nicht zum Tragen, so die Kreisverwaltung. Voraussetzung dafür sei nämlich eine qualifizierte Berufsausbildung mit einer gesetzlichen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren. Die Dauer der Ausbildung zur Pflegehilfskraft, die der Gambier durchlief, beträgt jedoch nur ein Jahr.

Thomas Hartung

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