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1. März 2026 | 13:59 Uhr
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Die drei Vorteile der Apothekenreform für die Altenpflege

Die Apothekenreform hat auch Auswirkungen auf die Altenpflege. Der Gesetzesentwurf der am Freitag in die erste Lesung im Bundestag gegangen ist, sieht unter anderem vor, dass Arztpraxen Rezepte und E-Rezepte für Heimbewohner künftig direkt an die Apotheke übermitteln können. "Das kann stationäre Pflegeeinrichtungen erheblich vom Rezeptmanagement entlasten und die Bewohnerversorgung spürbar beschleunigen", sagt der Hauptgeschäftsführer vom Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe, Thomas Knieling.

In bestimmten Fällen sollen Apotheker künftig Dauermedikamente ohne aktuelles Rezept ausgeben dürfen – auch das kann den Arbeitsalltag in der Altenpflege erleichtern    

Positiv sei auch, so Knieling, dass Apotheken die Möglichkeit erhalten sollen, bestimmte Dauermedikamente einmalig ohne aktuelles Rezept abgeben zu dürfen. Damit können Versorgungslücken an Randzeiten, etwa am Wochenende oder bei Aufnahme oder Entlassung abgefedert werden.

Ein dritter positiver Punkt im Gesetzesentwurf zur Apothekenreform: Pflegefachkräften soll erlaubt werden, virale Schnelltests – etwa auf Influenza, RSV, Norovirus – selbst durchzuführen. Das könne Infektionen schneller eindämmen, so Knieling. "Der VDAB kritisiert jedoch, dass diese zusätzliche Aufgabe ohne Vergütung und mit hohem Mehraufwand erfolgt. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachsteuern."

Kirsten Gaede

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