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22. Februar 2024 | 17:28 Uhr
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Die unendliche Geschichte eines Altenpflegers aus Gambia

Im Fall des Altenpflegers aus Gambia, der in einem AWO-Pflegeheim in Kirchheim tätig war und zur Abschiebung inhaftiert wurde (wir berichteten), gibt es eine neue Entwicklung. Der Mann ist bereit, freiwillig auszureisen, eine Hilfsorganisation kaufte ihm ein Flugticket nach Gambia. Auf diesem Wege konnte das bereits 79 Tage andauernde Abschiebegewahrsam ein Ende finden. Der 29-Jährige hofft nach seiner Ausreise auf eine legale Wiedereinreise nach Deutschland mit einem Arbeitsvisum.

Gefängnis

Der inhaftierte Altenpfleger aus Gambia konnte nach 79 Tagen die Haftanstalt verlassen

Laut einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten (Abo) habe die Geschäftsführung der AWO, dem Träger des Heimes am Mühlbach, eine Zusage gegeben, dass der 29-Jährige wieder eine Beschäftigung in seinem ehemaligen Heim erhalten würde. Dort war der Altenpfleger Anfang Dezember 2023 während seiner Schicht festgenommen worden, da er über keine Aufenthaltsgenehmigung verfügte, Care vor9 hatte damals schon berichtet. 

Für die erfolgreiche Wiedereinreise und Weiterbeschäftigung in Deutschland braucht der Pfleger nun ein Arbeitsvisum und die Genehmigung durchs Landratsamt Ludwigsburg. Nach seiner freiwilligen Ausreise nach Gambia habe der Mann jetzt die Möglichkeit, bei der deutschen Botschaft einen entsprechenden Antrag zu stellen, schreiben die Stuttgarter Nachrichten. Die Erteilung der Arbeitserlaubnis hänge aber nicht zuletzt von der Zustimmung der Ausländerbehörde im Landratsamt Ludwigsburg ab, welche in diesem Verfahren auch prüfen dürfte, ob von dem Pfleger eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland ausgeht.

Schließlich verteidigten die Behörden seinerzeit die Abschiebemaßnahme des Altenpflegers mit einer erheblichen Vorstrafe. So sei der Mann im Jahr 2020 wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Im Dezember war die Abschiebung letztlich nicht vollzogen worden, weil der Pilot sich geweigert hatte, den Abschiebehäftling im Flugzeug mitzunehmen.

Die AWO will sich trotz dieses Vergehens für den ehemaligen Mitarbeiter stark machen. Gegenüber Care vor9 sagte Marcel Faißt aus der AWO-Geschäftsführung Württemberg: "Wir – vor allem unser Team in der AWO-Einrichtung in Kirchheim – stehen mit dem früheren Mitarbeiter in Kontakt. Wir wissen natürlich, dass die Verurteilung des ehemaligen Mitarbeiters erheblich dazu beigetragen hat, dass die Abschiebung vollzogen wurde. Da er allerdings bei Bewohnern und Mitarbeitern ein sehr geschätzte Kollege war – und wir als AWO ein solches Vorgehen der Abschiebung, gerade in einem Berufsfeld, in dem engagierte Mitarbeiter sehr gefragt sind, aufs schärfte verurteilen – werden wir dem Mitarbeiter in unserer Einrichtung bei einer möglichen Rückkehr eine zweite Chance geben. Wir sind stolz auf unser Team in Kirchheim, insbesondere die Einrichtungsleiterin Frau Lehman, die mit großem Engagement sich für den Mitarbeiter seit Wochen einsetzt."

 Pascal Brückmann

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