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19. Juli 2023 | 14:47 Uhr
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Fehlende Urkunden blockieren Einsatz von jungen Fachkräften

Die Prüfungen nach der dreijährigen Ausbildung sind bestanden, doch als Pflegefachkräfte dürfen viele jungen Leute nicht eingesetzt werden. Der Grund: Die Berufsurkunde kommt nicht bei. Das ist kein schlechter Scherz, sondern vielerorts Alltag, bemängelt der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP).

Pflege Azubis Foto iStock Andrei Orlov

Auch nach bestandener Prüfung dürfen junge Leute nicht als Fachkraft arbeiten, solange die Urkunde noch fehlt

"Nach Abschluss der dreijährigen generalistischen Ausbildung kommt es immer häufiger zu massiven Verzögerungen bei der Ausstellung der Berufsurkunden", sagt DEVAP-Vorsitzender Wilfried Wesemann. Solange das Papier nicht vorliege, sei der Einsatz als Pflegefachkraft nicht möglich. 

"Dies ist nicht nur für die jungen Menschen demotivierend, sondern auch für die Träger der Langzeitpflege mit wirtschaftlichen Folgen verbunden, da sie die Absolventen nicht direkt für Leistungen nach SGB V einsetzen können." Die Träger müssten Übergangslösungen finden. 

Behörden sind überlastet

Schuld an der Misere sei die Überlastung der zuständigen Behörden. Dies führe dazu, dass die Prüfungszeugnisse vielfach mit Verzögerung ausgestellt würden. Dies sei mittlerweile bundesweit zu beobachten, so Wesemann, und zuständige Behörden signalisierten, dass auch für die Absolventen im Sommer die Ausstellung der Berufsurkunden nicht fristgerecht möglich sein werde.

"Wir bewerben überall den Pflegeberuf, beklagen einen Pflegenotstand, ringen um ausländische Pflegefachkräfte, schaffen es aber nicht, unsere eigenen Mitarbeitenden mit Bestehen der Prüfungen zum richtigen Zeitpunkt anzustellen, weil uns ein bürokratischer, formaler Akt behindert", schimpft Wesemann.

Urkunde vorab per E-Mail

Der DEVAP-Vorsitzende hat auch einen Lösungsvorschlag: die Umstellung von postalischen Zusendungen auf digitale Prozesse. "Um bei der Übermittlung der Unterlagen Zeitverzögerungen über den Postweg zu vermeiden, sollte es möglich sein, dass vorab ein Abschlusszeugnis sowie alle anderen einzureichenden Unterlagen oder die Ausstellung der Berufsurkunde per E-Mail versendet werden."

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