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14. März 2023 | 07:00 Uhr
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"Häusliche" Pflegehilfe muss nicht zu Hause erfolgen

Urteil Gericht Paragraf Foto iStock AndreyPopov
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Effiziente Mobilität: Leasing ist mehr als eine Kostenfrage

In der Pflegebranche und bei karitativen Trägern zählt jeder Euro und jede Minute. Der Spagat zwischen dem Anspruch, eine erstklassige Betreuung zu gewährleisten, und dem Zwang, wirtschaftlich zu arbeiten, ist alltäglich. Eine entscheidende, aber oft unterschätzte Stellschraube für mehr Effizienz ist das Fuhrparkmanagement. Care vor9

Entscheidend zur rechtlichen Einstufung, ob "häusliche" Pflegehilfe vorliegt ist, dass sie von einem ambulanten Pflegedienst oder einer einzelnen Pflegekraft durchgeführt wird. Sie kann auch am Arbeitsplatz des Pflegebedürftigen erfolgen, stellte das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil (L 2 SO 1906/18) klar. Der Begriff "häuslich" diene allein der Abgrenzung zur stationären Pflege, erklärt die Rechtsanwältin Lisa-Marie Wieler. Häusliche Pflege