"Häusliche" Pflegehilfe muss nicht zu Hause erfolgen
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Entscheidend zur rechtlichen Einstufung, ob "häusliche" Pflegehilfe vorliegt ist, dass sie von einem ambulanten Pflegedienst oder einer einzelnen Pflegekraft durchgeführt wird. Sie kann auch am Arbeitsplatz des Pflegebedürftigen erfolgen, stellte das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil (L 2 SO 1906/18) klar. Der Begriff "häuslich" diene allein der Abgrenzung zur stationären Pflege, erklärt die Rechtsanwältin Lisa-Marie Wieler. Häusliche Pflege