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14. März 2023 | 07:00 Uhr
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"Häusliche" Pflegehilfe muss nicht zu Hause erfolgen

Urteil Gericht Paragraf Foto iStock AndreyPopov
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Kosten senken: Unnötige Einweisungen vermeiden mit TytoCare

Mit der innovativen telemedizinischen Lösung TytoCare holen Pflegeheim-Manager die ärztliche Untersuchung ins Heim. So vermeiden sie unnötige Krankenhauseinweisungen, senken damit effektiv Kosten und steigern die Versorgungsqualität. Jetzt können Pflegeheime testen, wie das System für ihr Haus zum Einsatz kommen kann. Care vor9

Entscheidend zur rechtlichen Einstufung, ob "häusliche" Pflegehilfe vorliegt ist, dass sie von einem ambulanten Pflegedienst oder einer einzelnen Pflegekraft durchgeführt wird. Sie kann auch am Arbeitsplatz des Pflegebedürftigen erfolgen, stellte das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil (L 2 SO 1906/18) klar. Der Begriff "häuslich" diene allein der Abgrenzung zur stationären Pflege, erklärt die Rechtsanwältin Lisa-Marie Wieler. Häusliche Pflege