Länder wollen Eigenanteil der Pflegebedürftigen begrenzen
"Die Leistungszuschläge zu den von den Pflegebedürftigen zu zahlenden Eigenanteilen müssen deutlich angehoben werden, die von den Pflegekassen bereitgestellten Mittel für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen müssen erhöht werden", sagt die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens. Gemeinsam mit weiteren Ländern will sie den Bund auffordern, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
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Für massive Kostensteigerungen in Pflegeeinrichtungen sorgen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine etwa durch die Heizkosten. Bei Pflegeanbietern, die ihre Beschäftigten bislang nicht nach Tarif bezahlen, schlägt zudem die zum 1. September in Kraft tretende Tariftreueregelung nach dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) zu Buche. Die erhöhten Aufwendungen werden nur zum Teil mit Mitteln der Pflegekassen finanziert, da es sich bei der Pflegeversicherung um eine "Teilkaskoversicherung" handele, so die Ministerin. Auch die Pflegebedürftigen selbst würden mit deutlich höheren Forderungen konfrontiert, ihre Eigenanteile stiegen zum Teil stark an.
Mit dem Länderantrag wolle Niedersachsen eine bessere Berechenbarkeit und eine Begrenzung der Eigenanteile in der Pflege erreichen und so die Pflegebedürftigen effektiv schützen, erklärt Behrens weiter. Aufgrund der Dringlichkeit soll der Beschluss im Umlaufverfahren zwischen den Ländern und somit deutlich vor der nächsten Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) gefasst werden, die im Oktober tagt. So sollen die finanziellen Mehrbelastungen für Pflegebedürftige in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen infolge der Tariftreueregelung und der wirtschaftlichen Auswirkungen der Ukraine-Krise abgefedert werden.