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20. Dezember 2023 | 18:19 Uhr
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Lauterbachs Kompetenzen für die Pflege im Detail

"Pflege darf aktuell weniger als sie kann", sagt Gesundheitsminister Karl Lauterbach. "Das ist ein riesiges Problem: So verlieren wir potenzielle Pflegekräfte." Das Pflegekompetenzgesetz, für das Lauterbach die Eckpunkte vorgestellt hat, soll dies ändern. Von den Verbänden gibt es dafür einhelliges Lob. Die wichtigsten Ansätze im Überblick.

Pfleger Pflegekraft Altenpfleger Foto iStock PIKSEL

Pflegefachkräfte sollen künftig auch eigenverantwortlich Leistungen verordnen können

Pflegekräfte sollen gemäß ihren Qualifikationen auch in der Versorgung mehr Kompetenzen bekommen. Dazu gehören insbesondere Befugnisse im Bereich der komplexen Wundversorgung, der Versorgung von Menschen mit diabetischer Stoffwechsellage und von Menschen mit demenziellen Erkrankungen. In der häuslichen Krankenpflege sollen Pflegefachkräfte perspektivisch auch eigenverantwortlich Leistungen verordnen können, zum Beispiel Wundversorgung, Salben und Katheter.

Pflegefachpersonen mit hochschulischer Qualifikation sollen über die geltenden Personalanhaltszahlen hinaus verhandelt werden können, wenn sie mit mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege tätig sind. Wegen des Fachkräftemangels sollen vollstationäre Pflegeeinrichtungen auch Fachkräfte mit anderen Qualifikationen einsetzen dürfen, zum Beispiel auch Ergo- oder Physiotherapeuten. Zur Unterstützung der Pflegeeinrichtungen bei der Umsetzung der neuen Personalbemessung ist beabsichtigt, eine Geschäftsstelle mit der Koordination und Begleitung der Umsetzung zu beauftragen. 

Pflegefachkräfte helfen bei Begutachtung

Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit soll im Rahmen eines Modellprojekts beim Medizinischen Dienst geprüft werden, inwieweit in der Versorgung tätige Pflegefachkräfte bei der Begutachtung einbezogen werden können. In Notfällen, Krisensituationen und Katastrophen sind Pflegefachkräfte von wesentlicher Bedeutung für den Bevölkerungsschutz und sollen deshalb bei der Planung und Vorbereitung auf Krisensituationen einbezogen werden.

Das Amt der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung soll durch eine gesetzliche Verankerung gestärkt werden. Es ist eine zentrale berufsständische Vertretung der Profession Pflege auf Bundesebene geplant, die mit Befugnissen zur Weiterentwicklung des Berufsverständnisses und der Berufsrollen ausgestattet sind.

Lob von Pflegeverbänden

Aus der Pflege kommt diesmal viel Lob für Lauterbachs Pläne. "Die Eckpunkte des Pflegekompetenzgesetzes sind wegweisend für die Zukunft der Pflege", sagt Pflegerats-Präsidentin Christine Vogler. "Wenn diese Schritte umgesetzt werden, wäre dies ein Quantensprung zur Aufwertung des Pflegeberufs." Die vorgesehene gesetzliche Verankerung dieser Fachkompetenz bedeute eine "begrüßenswerte Stärkung der Pflegefachkräfte", so Andrea Kapp, Geschäftsführerin des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD).

"Mit der Intention, den Pflegeberufen eine eigenständigere Rolle in der Versorgung einzuräumen, ist die Politik auf dem richtigen Weg", äußert sich der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK, Jens Martin Hoyer. 

Das dreiseitige Papier Vorläufige Eckpunkte Pflegekompetenzgesetz ist auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht.

Thomas Hartung

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