Mehr Befugnisse für Pflegefachkräfte bei häuslicher Pflege
Pflegefachkräfte dürfen bei bestimmten medizinischen Maßnahmen künftig eigenständig entscheiden, wie oft und wie lange diese eingesetzt werden sollen, wenn die ärztliche Verordnung dazu keine Vorgaben macht. Dies wird möglich durch eine Änderung der "Häusliche Krankenpflege-Richtlinie" (HKP-RL) durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
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Pflegefachkräfte werden in Kürze mehr Verantwortung übernehmen können
Handlungsbedarf erkennen: WLAN-Zugang wird zur Pflicht
Seit der Corona-Pandemie ist klar, wie wichtig Internetzugang für soziale Kontakte vulnerabler Gruppen ist. Laut MDK (2023) boten nur 63 Prozent der Heime Bewohnern Internet im Zimmer. Bis 2025 soll eine bundesweite Regelung Internet und WLAN in Pflegeheimen verpflichtend machen. Mit Business WiFi von Vodafone steht eine einfache Lösung aus einer Hand bereit. Care vor9
Über welche Leistungen Pflegefachkräfte im Einzelnen entscheiden dürfen, regelt künftig die HKP-Richtlinie, schreibt das Ärzteblatt. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen bei der Stoma-Behandlung oder beim Versorgen von akuten Wunden. Die Richtlinie listet quantitative Orientierungswerte für die Häufigkeit und Dauer von Maßnahmen bezogen auf den Regelfall auf. Von ihnen können die verordnenden Ärzte und nunmehr auch die Pflegefachkräfte abweichen, wenn das im Einzelfall notwendig ist.
Empfehlungen zwischen Krankenkassen und Pflegeverbänden geben künftig vor, welche Qualifikationen Pflegefachkräfte für die Kompetenzerweiterung haben sollen. Da diese bei der Entscheidung noch nicht vorlagen, legte sie der G-BA wie folgt fest: Die fachlichen Anforderungen für die beschriebene eigenständige Tätigkeit sind nur erfüllt, wenn die Pflegefachkräfte eine mindestens dreijährige Ausbildung vorweisen und einschlägige Berufserfahrung besitzen. Die Änderungen treten einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Der G-BA bestimmt welche medizinischen Leistungen die rund 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Mitglieder sind die vier großen Selbstverwaltungsorganisationen im Gesundheitssystem: die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).