Neue MD-Prüfung jetzt auch für Betreuungsdienste
Ab 1. Juli ändern sich auch die Qualitätsprüfungen für ambulante Betreuungsdienste. Es handelt sich um dieselbe Prüfphilosophie, die bereits seit 2019 für die stationären Pflegeeinrichtungen gilt und bald auch für die ambulante Pflege gelten wird. Das heißt: Geprüft werden umfassende Qualitätsaspekte statt differenzierter Einzelkriterien.
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Es geht bei der Betreuung auch darum, den Erhalt von Kompetenzen zu fördern
Die neuen Qualitätsprüfungen nehmen in erster Linie die Versorgungsqualität bei einer Stichprobe von sechs Personen in den Blick. Dabei treten bisherige Prüfaspekte der Strukturqualität in den Hintergrund, wie das Betreuungs- und das Datenschutzkonzept. Es wird vielmehr um die Frage gehen, wie gut die Betreuungskraft dem Kunden hilft, sein Leben zu bewältigen und zu gestalten.
Zu den Betreuungsleistungen zählen etwa die Unterstützung bei der zeitlichen und örtlichen Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und bei "bedürfnisgerechten Beschäftigungen" im Alltag, heißt es bei Medizinischen Dienst Bund in Essen. Der MD berücksichtigt bei seiner Bewertung aber, inwieweit der ambulante Betreuungsdienst auf die Qualität einer Leistung überhaupt einwirken kann.
Eine wichtige Frage: Reagiert die Betreuungskraft auf Gefahren?
Ein Qualitätsaspekt ist auch, ob der Betreuungsdienst Gefahren erkennt und reagiert – etwa auf ein hohes Sturzrisiko. Weitere Qualitätsaspekte sind unter anderem der Umgang mit Anzeichen für destabilisierende Versorgungssituationen sowie der Umgang mit An- und Zugehörigen des Kunden.
Der Prüfkatalog besteht zukünftig aus umfassenden Qualitätsaspekten. Zu jedem Qualitätsaspekt erfasst das Prüfteam zunächst Informationen. Anhand von Leitfragen wertet das Prüfteam die Informationen aus und gibt eine zusammenfassende Bewertung für den jeweiligen Qualitätsaspekt ab. Dabei werden vier Bewertungskategorien unterschieden:
- A Keine Auffälligkeiten oder Defizite
- B Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für die versorgte Person erwarten lassen
- C Defizit mit Risiko negativer Folgen
- D Defizit mit eingetretenen negativen Folgen.
Für die Qualitätsdarstellung sind nur die Bewertungskategorien C und D relevant. Und wie wird die Qualität dargestellt? Die Regeln dafür vereinbaren die Kostenträger und die Leistungserbringerverbände gemeinsam. Sie treten dann gleichzeitig mit den Qualitätsprüfungs-Richtlinien in Kraft.
Die Richtlinie steht auf der Website des MD Bund zum Download bereit.