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19. November 2023 | 19:09 Uhr
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Pflege und Finanzierung kommen bei Digitalgesetz zu kurz

Die Digitalgesetze für das Gesundheitswesen ist auf den Weg gebracht. Vergangene Woche gab es eine Anhörung im Bundestag, in der unter anderem der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) praxisnahe Lösungen und schnelle Refinanzierung forderte. Pflegeratspräsidentin Christine Vogler mahnt eine stärkere Einbindung der Pflege bei der Digitalisierung an.

Digitalisierung Pflege Foto iStock metamorworks

Die Digitalgesetze für das Gesundheitswesen stoßen grundsätzlich auf Zustimmung, Branchenverbände verlangen jedoch Änderungen

"Der Bundesgesundheitsminister hat endlich erkannt, welche großen Potenziale in der Digitalisierung liegen. Leider hat dieser Gesetzentwurf die Langzeitpflege überhaupt nicht im Blick", moniert Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (BPA). "Wir brauchen praxisnahe Lösungen, die unsere Mitarbeitenden wirklich entlasten." Bewohner von Pflegeeinrichtungen hätte nicht ständig ein mobiles Endgerät dabei, um dem Datenaustausch zustimmen zu können. "Dazu brauchen wir andere Möglichkeiten."

Der BPA mahnt zudem die Refinanzierung der Investitionen und des pflegefachlichen Aufwands zum Einsatz der digitalen Lösungen an. "Das Krankenhauszukunftsgesetz hat den Kliniken Milliarden für die Digitalisierung gegeben, in der Langzeitpflege hingegen stehen Kostenträger schon bei der Finanzierung der notwendigen Anbindung an die Telematikinfrastruktur auf der Bremse", kritisiert Meurer. "Hier muss der Gesetzgeber für Bewegung sorgen."

Videosprechstunden auch durch Pflegefachkräfte

Auch der Deutsche Pflegerat sieht im Digital-Gesetz einen "guten ersten Schritt". Der Ausbau digitaler Prozesse und Strukturen könne Pflegefachkräfte bei administrativen Tätigkeiten erheblich entlasten. Dadurch würde Kapazität für die direkte pflegerische Versorgung freigesetzt.

Besonders im ambulanten Pflegesektor sei es wichtig, dass die Pflege in die digitale Versorgung eingebunden werde. "Dafür müssen verbindliche und zeitnahe Schnittstellen mit allen Beteiligten, einschließlich der Kostenträger, eingerichtet werden." Auch Pflegefachkräfte sollten die Möglichkeit haben, Videosprechstunden durchzuführen. 

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einbeziehung pflegefachlicher Aspekte in die elektronische Patientenakte (ePA). Alle relevanten pflegerischen Informationen sollten in der ePA auch durch die Pflegefachkräfte erfasst und ausgelesen werden können. 

Thomas Hartung

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