Pflegebedürftige bevorzugen Bares statt Pflegeleistungen
Die Zahl der Pflegebegutachtungen hat sich innerhalb von zehn Jahren nahezu verdoppelt. Fast 60 Prozent der Antragsteller entscheiden sich zunächst für Pflegegeld statt für die Leistungen eines Pflegedienstes. Die Versorgung wird von Pflegebedürftigen überwiegend selbst organisiert, meist durch Angehörige. Ein weiteres Ergebnis des neuen Reports "Pflegebedürftigkeit" ist, dass viele Antragsteller bereits bei der Erstbegutachtung in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden.
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Knapp 60 Prozent der Versicherten verzichten auf Sachleistungen und entscheiden sich für Pflegegeld
Immer mehr Menschen beantragen Leistungen der Pflegeversicherung, und immer häufiger übernehmen Angehörige die Versorgung. Das geht aus dem neuen Report Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes Bund (MD) hervor, der auf mehr als drei Millionen Pflegebegutachtungen aus dem Jahr 2025 basiert.
Knapp 60 Prozent der Antragsteller entschieden sich für Pflegegeld. Dieses wird ohne Zweckbindung ausgezahlt und ermöglicht es Pflegebedürftigen, ihre Versorgung selbst zu organisieren. Nur 11,2 Prozent beantragten ausschließlich ambulante Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes, während weitere 19,3 Prozent beide Leistungsarten kombinierten.
Bei der Erstbegutachtung erhielten 35 Prozent direkt Pflegegrad 2
Viele Versicherte beantragen Leistungen auch erst, wenn bereits viel Unterstützung notwendig ist. Bei den Erstbegutachtungen erhielten 35 Prozent sofort Pflegegrad 2, weitere 15 Prozent wurden direkt in die Pflegegrade 3 bis 5 eingestuft. Nur 29 Prozent bekamen Pflegegrad 1, während bei gut jedem fünften Antrag zunächst kein Pflegegrad festgestellt wurde.
Die häufigsten Ursachen für Pflegebedürftigkeit sind demenzielle Erkrankungen, Altersschwäche (Frailty) sowie Polyarthrose. Insgesamt leben neun von zehn Pflegebedürftigen weiterhin zu Hause.
Neben der Einstufung geben die Gutachter auch Empfehlungen, um die Selbstständigkeit der Betroffenen möglichst lange zu erhalten. Acht von zehn Versicherten erhielten bei der Erstbegutachtung Hinweise zu Physiotherapie, Ergotherapie, Hilfsmitteln oder präventiven Maßnahmen. Insgesamt empfahlen die Gutachter in knapp jedem fünften Fall gezielte Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung von Dekubitus, Dehydrierung oder Kontrakturen.
Die Empfehlungen der Gutachter sollen nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) künftig weiter gestärkt werden, so der MD Bund.