Pflegebegutachtungen jetzt auch per Videotelefonie möglich
Ab sofort können Pflegebegutachtungen neben Hausbesuchen und Telefoninterviews auch per Videotelefonie erfolgen. Die neue Regelung ermöglicht eine flexiblere und effizientere Einschätzung des Pflegebedarfs. Sie bietet insbesondere für Angehörige, die nicht vor Ort sein können, eine praktische Alternative. Die neuen Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund (MD) basieren auf dem im Frühjahr beschlossenen Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.
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Die Möglichkeit, Pflegebegutachtungen per Videotelefonie durchzuführen kann besonders in Fällen, in denen eine persönliche Begutachtung nicht zwingend erforderlich ist, zur Anwendung kommen. Vor allem bei Anträgen zur Höherstufung oder Wiederholungsbegutachtungen ist dieses Verfahren laut MD geeignet. Carola Engler, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bund, betont: "Mit der Videotelefonie können wir die Begutachtungsprozesse beschleunigen und gleichzeitig alle notwendigen Informationen in einem direkten Austausch erheben."
Zahl der Begutachtungen steigt rasant an
Die Einführung der Videotelefonie soll auch dem steigenden Bedarf an Pflegebegutachtungen gerecht werden, der durch den demografischen Wandel und die Reformen der Pflegeversicherung kontinuierlich wächst. Die Zahl der Begutachtungen ist seit 2017 von 1,8 auf 2,88 Millionen im Jahr 2023 gestiegen, und die Prognosen zeigen, dass dieser Trend weiter anhalten wird.
Aktuell läuft ein groß angelegtes Projekt unter der Leitung der Universität Bremen, das die Effektivität und Praktikabilität von Videobegutachtungen untersucht. Dieses Modellprojekt, das bis 2026 andauert, prüft, inwieweit die Ergebnisse der Videotelefonie mit denen von Vor-Ort-Begutachtungen übereinstimmen.
Pascal Brückmann