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12. März 2025 | 07:00 Uhr
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"Pflegekompetenzgesetz wäre auch für Altenpflege ein Gewinn"

Immer wieder ist in der Altenpflegebranche zu hören, das Pflegekompetenzgesetz sei letztlich nur für die Pflege im Krankenhaus interessant. Dem widerspricht die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler (Foto), entschieden: "Egal, ob im Krankenhaus oder der Altenpflegeeinrichtung – das Pflegekompetenzgesetz würde Pflegebedürftigen und Pflegenden viel Zeit, Nerven und Ressourcen sparen."

Vogler Christine Präsidentin Pflegerat Foto Reiner Freese

DPR-Präsidentin Christine Vogler kritisiert, dass die Bundesregierung vor den Wahlen nicht mehr über das Kompetenzgesetz hat abstimmen lassen    

Diese Unterscheidung zwischen Pflege im Krankenhaus, im Heim oder in der ambulanten Versorgung ist Vogler ein Dorn im Auge. "Es ist doch völlig egal, ob ich beispielsweise einen Bettlägerigen in der Klinik, im Heim oder in seinem Zuhause mobilisiere: Die Grundlagen sind immer die gleichen, egal in welchem Setting ich arbeite. Das gilt auch für die Wundversorgung, die Thromboseprophylaxe und so weiter und so fort. In allen drei Bereichen arbeiten Pflegefachkräfte mit ihren Kompetenzen, um Pflegebedürftige zu versorgen."

Und wenn es nun durch das Kompetenzgesetz für Pflegefachkräfte möglich werden sollte, unterstützende Hilfsgeräte und Wundmaterialien selbst zu verschreiben, dann wäre das eben auch für Pflegefachkräfte in der Altenpflege ein Gewinn. Vielleicht würden die ambulant Tätigen sogar am meisten profitieren, denn sie gehen – zur Beschleunigung des Prozesses – oft selbst in die Arztpraxis, um das ausgestellte Rezept ihren Patienten und Pflegebedürftigen mitbringen zu können. Wenn sie aber gleich selbst das Rezept ausstellen dürften, dann wären auch all die zeitaufwendigen Einreichungs-und Abstimmungsprozesse hinfällig.

 Ärzten hinterhertelefonieren – damit würde Schluss sein

"Das ist doch großartig, dass mit dem Pflegekompetenzgesetz Pflegefachpersonen endlich zugetraut wird, einschätzen zu können, ob ein Pflegebedürftiger ein bestimmtes Hilfsgerät braucht – und, dass ich es verschreiben darf, egal, wo ich gerade bin, ohne vorher den Arzt zu fragen", sagt Vogler. Im Pflegeheim würde das zum Beispiel bedeuten: Eine Pflegefachkraft mit einer Qualifikation im Wundmanagement könnte das Wundmaterial bestellen. "Sie müsste nicht stundenlang Ärzten hinterhertelefonieren, sie könnte mit der Bestellung beziehungsweise mit der Verordnung einfach loslegen.“

Wenn das Pflegekompetenzgesetz in seiner aktuellen Form in Kraft treten würde, hieße das, man würde diverse Handlungsfelder – wie Wundmanagement, Diabetes und Demenz – definieren, die in den Kompetenzbereich der Pflege fallen, und die Unterstützungsmaterialien benennen, die die Fachkraft verschreiben darf. 

Eine Gebührenordnung für die Pflege – warum nicht?

"Da entsteht nicht, wie manche befürchten, Mehrarbeit, denn die meisten Dinge tun wir schon heute, nur dauern die oft so lange, weil wir an vielen Ecken von den Ärzten abhängig sind", sagt Vogler. Es gebe durch das Kompetenzgesetz außerdem die Perspektive, Dinge, die Pflegefachpersonen jetzt ohnehin schon übernehmen – etwa Beratungs- und Aufklärungsgespräche in der ambulanten Pflege –, auch abrechnen zu können. "Die Ärzte haben dafür extra eine Gebührenordnung, die wäre auch in der Pflege denkbar."

Selbständig Heilkunde ausüben, das könnten Pflegefachpersonen durch das Kompetenzgesetz. "Doch das liegt jetzt in der Schublade", sagt die DPR-Präsidentin. "Ich hoffe sehr, dass uns die Handlungskompetenz und die Ausübung der Heilkunde endlich entsprechend unseren Qualifikationen zugesprochen wird. Wenn ich jetzt mancherorts höre, man könnte doch eine sogenannte Landschwester einführen, die per Tablet mit dem Arzt verbunden ist, dann bringt uns dies nicht weiter. Ehrlich gesagt: Uns steht also noch eine Zitterpartie bevor. Entscheidet sich der Gesetzgeber zukünftig für eine moderne und kompetent agierende Pflege oder eben nicht." 

 Kirsten Gaede

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