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4. Dezember 2024 | 16:30 Uhr
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Pflegekräfte dürfen elektronische Patientenakte nur lesen

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab dem 15. Januar für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein – ein Meilenstein für das Gesundheitswesen, findet auch der Deutsche Pflegerat. Dessen Vizepräsidentin Irene Maier (Foto) hält die ePA allerdings für Stückwerk, weil wichtige Daten zur pflegerischen Situation der Patienten fehlen. Denn Pflegefachkräfte dürfen die Patientenakten zwar lesen, aber keine Informationen hinzufügen. Der Pflegerat will das ändern.

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Pflegerats-Vizepräsidentin Irene Maier fordert für Pflegefachkräfte Schreibrechte in der elektronischen Patientenakte

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"Die elektronische Patientenakte ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sagt Maier. Sie ermögliche einen besseren Überblick über Gesundheitsdaten, mache die medizinische Versorgung transparenter und vernetzter und reduziere unnötige Mehrfachuntersuchungen. Maier kritisiert aber: "Ohne die Einbindung der pflegerischen Situation bleibt die ePA ein Fragment. Dieses gravierende Informations- und Qualitätsdefizit kann nicht länger ignoriert werden."

Die Profession Pflege trage im Rahmen ihrer Heilkundeausübung die Verantwortung für die Erhebung und Dokumentation pflegerischer Daten. Derzeit habe sie jedoch nur Leserechte in der ePA. "Das ist nicht hinnehmbar", sagt Maier. Die richtige Behandlung der Patienten erfordere alle relevanten Informationen. Der Pflegerat fordert daher, Pflegefachkräften unverzüglich Schreibrechte in der ePA zu gewähren. Die ePA werde nur dann ihrem Anspruch voll gerecht, "wenn sie die gesamte Realität der Versorgung abbildet – medizinisch wie pflegerisch".

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