Thomas Knieling, Geschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), sieht das nicht unbedingt als Nachteil. "Dass der Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz offenbar in den Juli verschoben wurde, ist angesichts der massiven Kritik am bisherigen Entwurf zunächst eine gute Nachricht. Wir hoffen, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die verbleibende Zeit nutzt, um zentrale Schwachstellen des Gesetzentwurfs nachzubessern."
Die Pflegebranche läuft insbesondere gegen die vorgesehene vierjährige Aussetzung der Tariftreueregelung Sturm, da diese für viele Pflegeeinrichtungen erhebliche wirtschaftliche Risiken schaffen würde. "Pflegeeinrichtungen dürfen bei der Refinanzierung der Personalkosten nicht dem Gutdünken der Kostenträger ausgeliefert werden", sagt Knieling.