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13. Mai 2024 | 07:00 Uhr
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Schweiz: Dienstpläne innerhalb von vier Wochen im Voraus

Dienstplan Plan Foto iStock AndreyPopov

In der Schweiz soll ein neues Gesetz sicherstellen, dass die Dienstpläne vier Wochen im Voraus bekannt sind

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Der Schweizer Bundesrat bereitet ein neues Bundesgesetz vor, mit dem die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessert werden sollen. Ein zentraler Aspekt dieses Gesetzes ist die Regelung der Dienstpläne, die nun mindestens vier Wochen im Voraus bekannt gegeben werden sollen. Diese Maßnahme soll für mehr Planungssicherheit im Arbeitsalltag der Pflegenden sorgen. Zusätzlich beinhaltet der Gesetzesvorschlag eine Reduktion der maximalen Wochenarbeitszeit. Swissinfo

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