Verband befürchtet Engpässe bei der Wundversorgung
Der Bundesverband Medizintechnologie (BV Med) sieht "dringenden gesetzlichen Handlungsbedarf bei der Wundversorgung im GKV-System" und hat deshalb einen Brand-Brief an Gesundheitsminister Karl Lauterbach geschrieben. Unter anderem befürchtet der BV Med, dass antimikrobielle Wundauflagen wegfallen und zu einer zusätzlichen Belastung der Pflege führen könnten.
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Grund dafür ist, dass bei "sonstigen Produkten zur Wundbehandlung" ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden. Doch konkrete Vorgaben an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen fehlten bislang, moniert der BV Med. Zudem habe der G-BA bislang keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert.
Vorgaben vom G-BA lassen auf sich warten
Deshalb fordert der BV Med, dass beim Nutzennachweis für "sonstige Produkte zur Wundbehandlung" kurzfristig im Versorgungsgesetz I eine Fristverlängerung sowie konkrete Vorgaben an den G-BA zu den Verfahrens- und Evidenzforderungen getroffen werden. So sollen negative Folgen für Menschen mit chronischen Wunden nach dem aktuellen Stichtag 2. Dezember 2023 verhindert werden.
Ebenso fehle im Gesetz ein verbindlicher Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA, klagt der Verband. Betroffen von der neuen Regelung sei eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltige Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BV Med sind rund 400 Produkte betroffen, für die ein Bewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.
Bald keine Wundauflagen für Kassenpatienten?
"Wir sind konfrontiert mit verfahrensrechtlichen Unklarheiten, nicht erfüllbaren Evidenzkriterien sowie einer fehlgeleiteten Verwaltungspraxis des G-BA. Hier braucht es ein rasches und entschiedenes gesetzgeberisches Einschreiten, um die notwendige Versorgung von Patient:innen mit akuten und chronischen Wunden im GKV-System auch nach dem 2. Dezember 2023 gewährleisten zu können", sagt BV-Med-Geschäftsführer Marc-Pierre Möll.
Handele der Gesetzgeber nicht, sei absehbar, dass anerkannte, bewährte sowie auf randomisierten kontrollierten Studien basierende Wundauflagen ab dem 2. Dezember 2023 nicht mehr für die Versorgung der chronisch kranken Wundpatienten zur Verfügung stehen.