Verband VDAB startet Protest gegen Tarifdeckel in der Pflege
Der Verband Deutsche Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) erhöht den Druck auf die Politik: Wegen der geplanten Deckelung der Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege will der Verband einen offenen Brief an Gesundheitsminister und Bundestagsabgeordnete schicken. VDAB-Chef Thomas Knieling (Foto) fordert, die geplanten Änderungen im Gesetzgebungsverfahren vollständig zu streichen.
VDAB
Thomas Knieling spricht von einem "Sparprogramm auf dem Rücken der Pflegedienste – und damit letztlich auf dem Rücken der pflegebedürftigen Menschen"
Dokumentation sicher im Griff
Orientierungshilfen (SIS & BI) und Formulierungshilfen (AEDL) unterstützen Sie bei der Planung des Pflegeprozesses und der Dokumentation nach Expertenstandards – für mehr Sicherheit im Pflegealltag. Kompakt, klar, immer griffbereit. Jetzt bestellen
Die Bundesregierung plant, tarifbedingte Lohnsteigerungen in der häuslichen Krankenpflege künftig nur noch bis zur Höhe der Grundlohnrate anzuerkennen – zwischen 2027 und 2029 sogar mit einem zusätzlichen Abschlag von einem Prozentpunkt. Die Krankenkassen würden Pflegeanbietern damit steigende Personalkosten nicht mehr vollständig refinanzieren.
VDAB-Hauptgeschäftsführer Thomas Knieling spricht von einem "Sparprogramm auf dem Rücken der Pflegedienste – und damit letztlich auf dem Rücken der pflegebedürftigen Menschen". Der Verband will deshalb Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die Gesundheitsminister der Länder und die pflegepolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen direkt anschreiben.
"Das ist nichts anderes als politisch verordnete Unterdeckung"
Besonders problematisch sei, dass Pflegedienste weiterhin gesetzlich verpflichtet bleiben, Tariflöhne oder regional übliche Entgelte zu zahlen. Die Refinanzierung werde aber gleichzeitig gedeckelt. "Das ist nichts anderes als politisch verordnete Unterdeckung", so der VDAB-Hauptgeschäftsführer.
Knieling moniert außerdem einem Widerspruch im System: Mit demselben Pflegepersonal würden Leistungen der Pflegeversicherung und der Krankenversicherung erbracht – während tarifgerechte Vergütung in dem einen Bereich vorgeschrieben bleibe, solle sie im anderen künftig nicht mehr vollständig bezahlt werden.
Der VDAB fordert, die geplanten Änderungen im Gesetzgebungsverfahren vollständig zu streichen. Andernfalls drohten Insolvenzen und Versorgungslücken in der ambulanten Pflege.