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24. Juni 2025 | 07:00 Uhr
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Wachsende Kritik an Geldleistung für Pflegegrade 1 und 2

Geldleistungen für die niedrigen Pflegegrade 1 und 2 kürzen oder streichen? Solche Vorschläge haben bisher vor allem die Wirtschaftsweisen und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) gemacht. Jetzt kommt der Vorstoß erstmals von einem Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen. Im Tagesspiegel Background rechnet der Chef der BKK Nordwest Dirk Janssen (Foto) vor, dass sich auf diese Weise elf Milliarden Euro einsparen ließen.

Dirk Janssen meint, es sei besser, knappes Geld für schwer Pflegebedürftige einzusetzen

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Handlungsbedarf erkennen: WLAN-Zugang wird zur Pflicht

Seit der Corona-Pandemie ist klar, wie wichtig Internetzugang für soziale Kontakte vulnerabler Gruppen ist. Laut MDK (2023) boten nur 63 Prozent der Heime Bewohnern Internet im Zimmer. Bis 2025 soll eine bundesweite Regelung Internet und WLAN in Pflegeheimen verpflichtend machen. Mit Business WiFi von Vodafone steht eine einfache Lösung aus einer Hand bereit. Care vor9

"Wäre es nicht besser, den Entlastungsbetrag von 131 Euro sowie bei Pflegegrad 2 die zusätzliche Geldleistung zu streichen und das gesparte Geld zur Stabilisierung des Pflegebeitrags und zur Verbesserung der Leistungen für schwer Pflegebedürftige einzusetzen?", argumentiert der Vorstand des BKK-Landesverbands Nordwest im Tagesspiegel Background.

Ob wirklich alle Versicherten mit Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat brauchen, zweifelte kürzlich erst der Wirtschaftsweise Martin Werding an. Im März hatte bereits das IW in einem Gutachten im Auftrag des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) dazu aufgefordert, den Sinn und Zweck des Pflegegeldes gründlich zu überdenken. Die Verwendung des Pflegegeldes sei nicht zweckgebunden und es bleibe unklar, ob die Pflegebedürftigen die finanzielle Unterstützung überhaupt benötigten, heißt es in der Analyse des IW.

Leistungskürzungen sind nicht ausgeschlossen 

Dass Leistungskürzungen möglicherweise für die Bund-Länder-Arbeitsgruppe kein Tabu sind – darauf macht das Redaktionsnetzwerk Deutschland aufmerksam: Im Koalitionsvertrag heiße es schließlich, zu der Kommission gehöre auch die Prüfung von "Nachhaltigkeitsfaktoren (wie beispielsweise die Einführung einer Karenzzeit)". Das bedeute im Klartext: Die Pflegebedürftigen müssten ihre Pflege zunächst komplett aus eigener Tasche bezahlen, bis irgendwann die Pflegeversicherung einspringe und die Kosten, beziehungsweise einen Teil der Kosten übernehme. 

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