Gericht: Private Arbeitskleidung nicht zu Hause waschen
Pflegekräfte tragen während der Arbeit immer öfter eigene Freizeitkleidung. Das soll die Pflegesituation persönlicher machen. Wenn die Kleidung mit Speichel, Urin oder Kot verschmutzt wird, auch als unsichtbare Kontamination, stellt sich die Frage, ob das Waschen in der privaten Waschmaschine ausreicht. Hier gehen die Meinungen auseinander. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass als Dienstkleidung genutzte private Kleidung professionell zu reinigen ist und nicht durch die Beschäftigten zu Hause. Pflegen Online