Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

31. Januar 2022 | 21:44 Uhr
Teilen
Mailen

Gesundheitsministerium genehmigt Tarifpflicht ab Herbst

Ab dem 1. September 2022 werden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Tarifhöhe bezahlen. Alle anderen können nicht mehr mit der Pflegeversicherung abrechnen. Die vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Richtlinien hat das Bundesgesundheitsministerium nun genehmigt.

Die Richtlinien legen fest, wie Pflegeeinrichtungen, die ab dem 1. September 2022 geltenden Zulassungsvoraussetzungen bei der Entlohnung von Pflege- und Betreuungskräften erfüllen können. Um zur Versorgung zugelassen zu werden, haben Pflegeeinrichtungen drei Möglichkeiten:

  • selbst einen Tarifvertrag abschließen,
  • mindestens entsprechend eines regional anwendbaren Tarifvertrags entlohnen
  • oder mindestens in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der Region entlohnen.

Als nächsten Schritt sollen die Landesverbände der Pflegekassen zur Orientierung eine Übersicht veröffentlichen, welche regional anwendbaren Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Diese Liste soll bis spätestens 15. Februar einsehbar sein. Eine Entlohnung, die darüber hinaus gehe, werde dann als wirtschaftlich anerkannt, wenn es dafür einen sachlichen Grund gebe, so das Bundesgesundheitministerium.

"Bis zum 28. Februar 2022 müssen die Pflegeeinrichtungen den Landesverbänden der Pflegekassen melden, für welche der genannten Möglichkeiten sie sich zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheiden", heißt es auf der Website des Ministerium. Um den Einrichtungen genügend Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen zu geben, soll aber auch für danach eingehende Meldungen "ein pragmatisches Verfahren etabliert werden".

Anzeige Hartmann