Damit sei die Bezahlung mindestens auf Tarifniveau in knapp 80 Prozent der Pflegeeinrichtungen in Deutschland in der Umsetzung oder bereits vollzogen, sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. "Klärungsbedarf gibt es noch mit den Pflegeeinrichtungen, die bisher keine Rückmeldungen an die Pflegekassen abgegeben haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren." Bisher fehlen noch die Angaben von 22 Prozent der Betriebe. Der AOK-Bundesverband hat die Zusammenführung und Plausibilisierung der Rückmeldungen der Pflegeeinrichtungen übernommen.
Im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ist vorgesehen, dass die Pflegeeinrichtungen mit der Rückmeldung zur künftigen Bezahlung ihres Personals auch automatisch einen Antrag auf Anpassung ihres Versorgungsvertrags stellen. Einige Einrichtungen, von denen noch keine Rückmeldung vorliegen, haben Widerspruch gegen diese automatische Anpassung des Versorgungsvertrags beim jeweiligen Landesverband der Pflegekasse eingelegt.
