Thomas Knieling hält die Reihenfolge für schwer nachvollziehbar. Wenn das Pflegeneuordnungsgesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werde und die Strukturkommission erst 2027 ihre Arbeit aufnehme, seien bereits Entscheidungen gefallen, die sie nicht mehr zurückdrehen könne. „Das PNOG legt in seiner bisherigen Fassung bereits Strukturen fest, die eine Kommission nicht mehr verändern könnte“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB).
Für Knieling stellt sich deshalb die Frage, welchen Gestaltungsspielraum Linnemanns angekündigte Expertenrunde tatsächlich noch bekommt. Die Kritik und Erfahrung der Praxis müssten bereits jetzt in das PNOG einfließen. Eine weitere politisch besetzte Arbeitsgruppe nach dem Muster des „Zukunftspakts Pflege“ brauche es jedenfalls nicht.
Eisenreich sieht noch große Strukturfragen
Thomas Eisenreich, Geschäftsführer von Home Instead, bewertet die geplante Zweiteilung anders. Er erwartet vom PNOG, dass es zunächst vor allem die Ausgaben der Pflegeversicherung kurzfristig begrenzt. In einer von Eisenreich initiierten Arbeitsgruppe namens „Diskussionsvorschlag zur Reform der Pflegeversicherung“ wird das PNOG deshalb schon als „Rationierungsgesetz“ diskutiert – der AG gehören ein gutes Dutzend Träger an, neben Home Instead unter anderem die Johanniter, Diakonie Gütersloh, Stiftung Liebenau und Caritas Neuss.
„Ich denke beim PNOG vor allem an die durch die geplanten Verschärfungen der Begutachtung abzuleitenden Einschränkungen beim Zugang zu Pflegegrad 1 und 2 sowie beim Pflegegeld“, sagt Eisenreich. Solche Einschnitte könnten die Zahl der Leistungsberechtigten und die Ausgaben senken. Eine wirkliche Strukturreform sei das aber noch nicht.
Für eine spätere Kommission blieben deshalb grundlegende Fragen offen: Wie sollen ambulante, stationäre und teilstationäre Versorgung künftig zusammenspielen? Braucht es diese Trennung überhaupt noch? Welche Geldleistungen soll es geben? Soll es sie überhaupt noch geben? Welche Rolle übernehmen die Länder bei Finanzierung und Sicherstellung der Versorgung? Auch die grundsätzliche Konstruktion des Pflegegelds könne auf den Prüfstand. „Es gibt also noch einige relevante Themen, die diskutiert werden müssten“, sagt Eisenreich.
Knieling fordert Beteiligung der Verbände an Strukturkommission
Auch Knieling schließt eine Strukturkommission nicht grundsätzlich aus. Entscheidend sei allerdings ihre Zusammensetzung. „Wenn es eine neue Strukturkommission gibt, müssen die Einrichtungsverbände von Anfang an verbindlich eingebunden werden“, fordert er.
Dann könnte die Kommission trotz bereits getroffener Entscheidungen noch einen Nutzen haben. Voraussetzung sei, dass sie tatsächlich über Finanzierung, Refinanzierung und Versorgungssicherheit beraten könne – und nicht erst dann ins Spiel komme, wenn die entscheidenden Leitplanken längst feststehen.
Über Das PNOG wird das Kabinett voraussichtlich erstmals am 23. oder 30. September beraten.
