Ab 30 Grad müssen Arbeitgeber in der Pflege handeln
22. August 2026, 16:30 Uhr
Steigt die Raumtemperatur im Pflegeheim, ist Hitzeschutz keine Frage mehr des guten Willens: Ab 30 Grad sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, für Schutz zu sorgen. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) nennt etwa Sonnenschutz, Lüftung und Trinkwasser. Bleibt der Träger trotz hoher Temperaturen untätig, können Beschäftigte Messwerte dokumentieren und sich an Gewerbeaufsicht wenden.
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