BPA kritisiert Regeln für ambulante Versorgung Sterbender
Der neue Rahmenvertrag für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) von sterbenden und schwerstkranken Menschen verlange von den Dienstleistern enorme zusätzliche Personalanforderungen, kritisiert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA). Beispielsweise sei die Anstellung von Ärzten erforderlich. Das werde zu weniger statt mehr Angeboten für die Betroffenen führen, warnt der Verband.
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Der BPA hält die Regeln zur ambulanten Versorgung Sterbender für überzogen
Handlungsbedarf erkennen: WLAN-Zugang wird zur Pflicht
Seit der Corona-Pandemie ist klar, wie wichtig Internetzugang für soziale Kontakte vulnerabler Gruppen ist. Laut MDK (2023) boten nur 63 Prozent der Heime Bewohnern Internet im Zimmer. Bis 2025 soll eine bundesweite Regelung Internet und WLAN in Pflegeheimen verpflichtend machen. Mit Business WiFi von Vodafone steht eine einfache Lösung aus einer Hand bereit. Care vor9
Nachdem sich der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) zusammen mit den Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene nicht auf alle Aspekte eines neuen Rahmenvertrages einigen konnte, wurde in den strittigen Teilen jetzt durch eine Schiedsperson entschieden.
"Der Rahmenvertrag sieht zu strikte Vorgaben bezüglich der Beschäftigungsumfänge und Anstellungsverhältnisse von SAPV-Teammitgliedern vor, die so nicht in jeder Region regelhaft erfüllbar sein werden", sagt BPA-Geschäftsführer Bernd Tews. Das gefährde grundlos den Bestand der vorhandenen SAPV-Teams und verhindere den erforderlichen Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, so Tews weiter.