BPA kritisiert Regeln für ambulante Versorgung Sterbender
Der neue Rahmenvertrag für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) von sterbenden und schwerstkranken Menschen verlange von den Dienstleistern enorme zusätzliche Personalanforderungen, kritisiert der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA). Beispielsweise sei die Anstellung von Ärzten erforderlich. Das werde zu weniger statt mehr Angeboten für die Betroffenen führen, warnt der Verband.
![Palliativ Palliativpflege Hospiz Foto iStock Evrymmnt](https://www.carevor9.de/var/site/storage/images/_aliases/article_1x1/7/8/0/6/1866087-1-ger-DE/Palliativ Palliativpflege Hospiz Foto iStock Evrymmnt.jpg)
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Der BPA hält die Regeln zur ambulanten Versorgung Sterbender für überzogen
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Nachdem sich der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) zusammen mit den Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene nicht auf alle Aspekte eines neuen Rahmenvertrages einigen konnte, wurde in den strittigen Teilen jetzt durch eine Schiedsperson entschieden.
"Der Rahmenvertrag sieht zu strikte Vorgaben bezüglich der Beschäftigungsumfänge und Anstellungsverhältnisse von SAPV-Teammitgliedern vor, die so nicht in jeder Region regelhaft erfüllbar sein werden", sagt BPA-Geschäftsführer Bernd Tews. Das gefährde grundlos den Bestand der vorhandenen SAPV-Teams und verhindere den erforderlichen Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, so Tews weiter.