Karlsruhe weist Eilanträge gegen GKV-Spargesetz zurück
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kann wie geplant am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge von Abgeordneten der Grünen und der Linken gegen das Gesetzgebungsverfahren abgelehnt, berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Sie hatten kritisiert, dass die kurzfristig eingereichten umfangreichen Änderungsanträge den Abgeordneten zu wenig Zeit für eine sorgfältige Beratung ließen. Eine Begründung der Entscheidung will das Gericht nachreichen.
Bundesverfassungsgericht
Die Fraktion der Linken und die der Grünen haben unabhängig voneinander Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
Pflegeverbände reiben sich nach wie vor an der in letzter Minute nachgebesserte Regelung zur Refinanzierung von Tarifsteigerungen. Tarifgebundene Anbieter sollen künftig 50 Prozent der Differenz zwischen der durchschnittlichen Veränderungsrate und höheren tariflichen Gehaltssteigerungen zusätzlich refinanziert bekommen. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) zeigt sich zufrieden, dass die Regierung am Ende doch noch auf die Kritik aus der Altenpflegebranche reagiert hat. Doch er verlangt nach wie vor eine vollständige Refinanzierung der Personalkosten. Hauptgeschäftsführer Thomas Knieling fordert in jedem Fall aber dieselbe Systematik für das anstehende Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), um Widersprüche zwischen Kranken- und Pflegeversicherungsrecht zu vermeiden.
BPA: Gesetz beeinträchtigt Berufsfreiheit privater Anbieter
Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) hält an seiner Kritik fest. Präsident Bernd Meurer kündigt an, das Gesetz nach einer Verabschiedung verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Der Verband sieht insbesondere die unterschiedliche Behandlung tarifgebundener und tarifanwendender Pflegeunternehmen kritisch. Nach Auffassung des BPA greift diese Ungleichbehandlung nicht nur in den Wettbewerb ein, sondern berührt auch die Berufsfreiheit der betroffenen Anbieter.
Möglicherweise verzögert der Bundesrat das Inkrafttreten des Gesetzes
Ob das Gesetz auch den Bundesrat noch vor der Sommerpause passiert, ist allerdings weiter offen. Mehrere Länder drängen auf zusätzliche Beratungen. Wird die notwendige Fristverkürzung nicht beschlossen oder der Vermittlungsausschuss angerufen, könnte sich das Inkrafttreten der Reform trotz der Entscheidung aus Karlsruhe noch verzögern.