Pflegeversicherung zahlt ab Januar mehr für Pflegeleistungen
Zum 1. Januar gibt es von der Pflegeversicherung für eine Reihe von ambulanten und stationären Leistungen mehr Geld. Durch die sogenannte "Dynamisierung" steigen Beträge um 4,5 Prozent. Zum Beispiel stehen für ambulante Sachleistungen wie Pflege- und Betreuungsdienste bei Pflegegrad 2 monatlich 35 Euro mehr zur Verfügung, dann 796 Euro. Bei Pflegegrad 5 sind es dann 2.299 Euro oder 99 Euro mehr.
Handlungsbedarf erkennen: WLAN-Zugang wird zur Pflicht
Seit der Corona-Pandemie ist klar, wie wichtig Internetzugang für soziale Kontakte vulnerabler Gruppen ist. Laut MDK (2023) boten nur 63 Prozent der Heime Bewohnern Internet im Zimmer. Bis 2025 soll eine bundesweite Regelung Internet und WLAN in Pflegeheimen verpflichtend machen. Mit Business WiFi von Vodafone steht eine einfache Lösung aus einer Hand bereit. Care vor9
Das Pflegegeld wird bei Pflegegrad 2 um 15 auf 347 Euro angehoben und bei Pflegegrad 5 um 43 auf 990 Euro. Der Betrag für Kurzzeitpflege steigt von 1.774 auf 1.854 Euro, für die Tagespflege auf 721 bis 2.085 Euro. Für die vollstationäre Pflege gibt es bei Pflegegrad 2 zum Jahreswechsel 32 Euro mehr, bei Pflegegrad 5 sind es 90 Euro, im Höchstfall 2.096 Euro.
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppe erhalten pro Monat zehn Euro mehr. Die Anschubfinanzierung zur Gründung ambulant betreuter Wohngruppen steigt ebenfalls, von 2.500 auf 2.613 Euro. Für Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegeversicherung monatlich zwei Euro mehr.
Die neuen Leistungsbeiträge in der sozialen Pflegeversicherung im Detail können beim Bundesgesundheitsministerium nachgelesen werden.
Thomas Hartung