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8. Juni 2026 | 07:00 Uhr
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Warum die Verbände von Warkens Gesetzentwurf enttäuscht sind

Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) stößt in der Branche auf Ablehnung, besonders der Plan, die Tariftreueregelung befristet auszusetzen und die Refinanzierung von Tarifsteigerungen zu deckeln. Pflegebetreiber könnten in wirtschaftliche Schieflage geraten, Pflegekräfte Pflegkräfte demotiviert werden, so die Kritik. Weiterer Punkt: Der Entwurf blendet den drängenden Fachkräftemangel fast gänzlich aus. Lob gibt es für einzelne Ansätze bei Digitalisierung, Prävention und das Aus für den herkömmlichen Entlastungsbetrag.

Debatte Sprechblasen Diskussion Illustration iStock Kubkoo.jpg

Vieles, über das lange diskutiert wurde, findet im Referentenentwurf kaum Platz, bemängeln die Verbände: der Bürokratieabbau, etwa, oder die pflegefremden Leistungen

Die Verbände sind aufgefordert, ihre Stellungnahmen zum Referentenentwurf bis Mittwoch (10. Juni) beim Bundesgesundheitsministerium einzureichen. Schon an ihren Kommentaren kurz nach Bekanntwerden des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) zeigt sich: Ganz oben auf der Kritikliste der Trägerverbände steht die geplante Aussetzung der Tariftreueregelung bis Ende 2030. Künftig sollen Versorgungsverträge vorübergehend auch mit Einrichtungen möglich sein, die nicht an tarifliche Vergütungen gebunden sind. Außerdem sollen Tarifsteigerungen nur noch begrenzt refinanziert werden.

Für die Dienstgeberverbände von Caritas und Diakonie ist das ein Widerspruch. Die Politik mache verbindliche Vorgaben bei Personal und Qualität, wolle aber gleichzeitig die Refinanzierung der dafür nötigen Löhne begrenzen. Das passe nicht zusammen. Ohne eine auskömmliche Finanzierung der Tariflöhne könnten insbesondere tarifgebundene freigemeinnützige Träger ihren Versorgungsauftrag langfristig nicht erfüllen. Die Folge seien weniger ambulante Touren, weniger Pflegeplätze und wachsende Versorgungslücken.

VDAB: Pflegeeinrichtungen nicht dem "Gutdünken der Kostenträger" ausliefern

Ähnlich argumentiert der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). Die Einrichtungen blieben arbeitsrechtlich vielfach verpflichtet, Tariferhöhungen weiterzugeben. Doch die Kostenträger würden von ihrer Pflicht entbunden, diese vollständig zu refinanzieren. Pflegeeinrichtungen dürften bei der Refinanzierung ihrer Personalkosten nicht dem "Gutdünken der Kostenträger" ausgeliefert werden, warnt VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling.

Auch die Ruhrgebietskonferenz Pflege sieht darin ein Risiko. Die tarifliche Refinanzierung auszusetzen, gefährde die wirtschaftliche Stabilität vieler Träger und könne weitere Betriebsschließungen nach sich ziehen. Pflegequalität, Fachkräftesicherung und Wirtschaftlichkeit dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, so das Netzwerk.

BPA: Nicht einmal auf die Kompetenzvermutung geht der Entwurf ein 

Deutlich fällt auch die Kritik am Umgang mit dem Fachkräftemangel aus. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) wirft Gesundheitsministerin Nina Warken vor, das Personalproblem zu ignorieren. "Im Gezerre um die Finanzierung vergisst die Ministerin, dass die Pflege auch von Menschen geleistet werden muss", sagt BPA-Präsident Bernd Meurer. Im Gesetzentwurf fänden sich "keinerlei wirksame Impulse", um die sich zuspitzende Personalknappheit abzufedern. Selbst Vorschläge, die weite Teile der Branche unterstützen, etwa die Kompetenzvermutung für internationale Pflegekräfte, fehlten vollständig.

Ähnlich argumentiert die Ruhrgebietskonferenz Pflege. Die Reform löse weder den Fachkräftemangel noch die strukturellen Finanzierungsprobleme der Pflege. Statt echter Strukturreformen setze sie vor allem auf Leistungskürzungen, Zugangshürden und Belastungsverschiebungen.

VKAD: Pflegeheime dürfen nicht zum finanziellen Puffer der Reform werden

Kritik gibt es zudem an einzelnen Sparmaßnahmen. Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) warnt vor höheren Belastungen für Pflegebedürftige. Besonders kritisch sieht er die geplante spätere Gewährung von Leistungszuschlägen in der stationären Pflege. Viele Menschen könnten einen Heimplatz schon heute kaum finanzieren. "Die geplante Verschiebung der Leistungszuschläge ist keine tragfähige Entlastung", sagt die VKAD-Vorsitzende Barbara Dietrich-Schleicher. Pflegeheime dürften nicht zum finanziellen Puffer einer Reform werden, die Kosten lediglich weiterreiche.

KDA: Keine Bewegung bei versicherungsfremden Leistungen

Mehrere Verbände bemängeln außerdem, dass die Reform die strukturellen Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung nicht löst. So würden versicherungsfremde Leistungen weiterhin aus der Pflegekasse gezahlt, auch seien die Corona-Schulden des Staates nicht zurückgezahlt, moniert das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA).  

Der Bundesverband Pflegemanagement weist außerdem daraufhin, dass Pflegefachkräfte weiterhin nicht konsequent als eigenständige Akteure mit klaren Kompetenzen und Entscheidungsspielräumen verankert würden. Pflegeberatung, Prävention und die Steuerung komplexer Versorgungssituationen gehörten in die Hände qualifizierter Pflegefachpersonen – und das müsse auch klar ausgesprochen werden, heißt es bei dem Pflegemanager-Verband. .

Lob für Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation

Trotz aller Kritik erkennen die Verbände auch positive Ansätze. Gelobt werden die stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation, die Digitalisierung sowie neue Spielräume für innovative Versorgungsformen. Der VDAB sieht in der geplanten Innovationsklausel einen wichtigen Fortschritt, weil Einrichtungen auch der  damit künftig gemeinsam mit Kostenträgern neue Organisations- und Versorgungskonzepte erproben könnten.

Private und Konfessionelle sind sich einig: Bürokratieabbau ist leider kein Thema

Auch die Dienstgeberverbände von Caritas und Diakonie begrüßen Investitionen in Cybersicherheit und Digitalisierung, fordern aber gleichzeitig einen konsequenten Bürokratieabbau. Dokumentationspflichten, starre Personalvorgaben und bauliche Auflagen müssten auf ihren tatsächlichen Nutzen überprüft werden. 

Dieser Aspekt ist auch für den BPA essenziell, erst am Mittwoch (3. Juni), einen Tag vor Bekanntwerden des Reformpapiers, appellierte er an die Politik: "Flexibilisiert endlich die Personalvorgaben". Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) bläst ins selbe Horn: Für eine sichere Versorgung ohne Kostenexplosion bräuchten Pflegeunternehmen Spielräume, um ihre Kapazitäten effizient einzusetzen. "Deshalb: Regulierung runter, Innovation rauf. Gerecht ist, was Pflegeplätze schafft. Alles andere ist nur der nächste Griff in die Taschen anderer“, sagt AGVP-Präsident Thomas Greiner.   

Was Verbände befürworten: Entlastungsbetrag wird durch Sozialraumbudget ersetzt 

Und schließlich finden auch die neue Pflegebegleitung sowie die Bündelung einzelner Leistungen Zustimmung. Das KDA bewertet insbesondere die stärkere Sozialraumorientierung positiv, sprich, den Plan, den bisherigen Entlastungsbetrag durch ein Sozialraumbudget von monatlich 175 Euro zu ersetzen, das ausschließlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden kann. Seit Langem kritisieren die Verbände der nahezu unisono, dass Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag sehr häufig für pflegefremde Angebote wie Haushaltshilfen ausgeben.