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26. August 2026 | 21:56 Uhr
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Strenge Attestpflicht könnte Fehlzeiten sogar verlängern

Eine gesetzliche Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag könnte nach einer Umfrage des Datenanalysten YouGov im Auftrag des Sozialverbands VdK kontraproduktiv wirken. 21 Prozent der Beschäftigten würden sich dann vorsorglich länger krankschreiben lassen, 14 Prozent eher krank zur Arbeit gehen. Ähnliche Befürchtungen äußerten zuvor Teilnehmer einer Care-vor9-Umfrage unter Pflegeeinrichtungen.

Die Koalition will eine ärztliche Krankschreibung grundsätzlich ab dem ersten Krankheitstag vorschreiben. Der VdK hält das Vorhaben für fragwürdig. In seiner repräsentativen Befragung von über 2.300 Erwachsenen sagten 73 Prozent der Arbeitnehmer, sie hätten sich bislang ausschließlich dann krankgemeldet, wenn sie tatsächlich arbeitsunfähig waren. Nur drei Prozent räumten ein, sich schon einmal krankgemeldet zu haben, obwohl sie vollkommen gesund waren.

Für die Betriebe könnte die strengere Regel dennoch unerwünschte Folgen haben: 60 Prozent würden ihr Verhalten nicht ändern, 21 Prozent sich vorsichtshalber länger krankschreiben lassen und 14 Prozent eher krank zur Arbeit kommen, um den Arztbesuch zu vermeiden. VdK-Präsidentin Verena Bentele warnt deshalb, die Reform könne genau das Gegenteil dessen bewirken, was sie erreichen soll.

Ärzte schreiben Patienten oft gleich drei bis fünf Tage krank 

Auch in der Care-vor9-Umfrage zu diesem Thema äußerten sich viele skeptisch. Zwar bezeichneten 40 Prozent kurzfristiges Krankfeiern als ernstes Problem. Trotzdem glaubten 66 Prozent nicht, dass eine Attestpflicht vom ersten Tag die Zahl der Krankmeldungen senken würde. Mehrere Teilnehmer berichteten aus eigener Erfahrung, dass Ärzte dazu neigen, Beschäftigte gleich drei bis fünf Tage oder eine ganze Woche krankzuschreiben. Das heißt: Mitarbeiter, die ohne Attestpflicht ab dem ersten Tage vielleicht schon nach zwei oder drei Tagen zur Arbeit zurückkehren würden, fallen dann länger als nötig aus.

Eine Gesetzesänderung zu dem Koalitionsbeschluss gibt es noch nicht, dafür müsste unter anderem das Entgeltfortzahlungsgesetz geändert werden.

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