Pflegenetzwerk: bundesweite Vernetzung für Pflegende

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15. April 2024 | 07:00 Uhr
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Monatspauschale für Telematikinfrastruktur kommt

Die Pflegeverbände und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben sich auf eine Refinanzierung der Telematikinfrastruktur geeinigt. Statt der tatsächlichen Kosten sollen stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste monatliche Pauschalen für den Anschluss an das Fachnetzwerk erhalten, teilt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) mit.

Elektronische Pateintenakte EPA Foto iStock metamorworks

Die elektronische Patientenakte ist neben dem E-Rezept und dem Messenger KIM ein Kernstück der Telematikinfrastruktur, an die auch Pflegeeinrichtungen angeschlossen werden

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Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf Ausgleich der erforderlichen Ausstattungs- und Betriebskosten für die Telematikinfrastruktur (TI). Doch über das Wie und Wieviel gab es bis zuletzt Streit mit den Kassen. Im Februar hieß es sogar, die Verhandlungen seien gescheitert und die Einführung bis spätestens 1. Juli 2025 sei nicht mehr zu schaffen. Jetzt gibt es doch eine Einigung.

"Die TI-Finanzierungsvereinbarung befindet sich aktuell im Unterschriftsverfahren und wird den Pflegeeinrichtungen bald zur Verfügung stehen", teilt der BPA seinen Mitgliedern mit. Als Vorlage für Finanzierung in der Pflege diente die entsprechende Regelung für Ärzte, die das Bundesgesundheitsministerium vorgegeben hat. Statt einer direkten Kostenerstattung erhalten auch die Pflegeeinrichtungen eine Pauschale. 

200 Euro für Anschluss und Betrieb der Telematikinfrastruktur

Die sogenannte TI-Pauschale setzt sich aus einer Grundpauschale sowie einer Zuschlagspauschale zusammen. Die Höhe der Grundpauschale beträgt 200,22 Euro pro Monat. Sie wird zunächst fünf Jahre lang gezahlt und refinanziert die entstehenden Kosten für den Anschluss an die TI und den Betrieb. Zudem hat jede Pflegeeinrichtung Anspruch eine Zuschlagspauschale in Höhe 7,48 Euro pro Monat, die für einen elektronischen Heilberufsausweise erstattet werden. Hat einen Einrichtungen zwei Ausweise, wird auch die Zuschlagspauschale zweimal erstattet.

Voraussetzung für die Zahlung der TI-Pauschalen ist der Nachweis des Anschlusses der Pflegeeinrichtung an die TI mittels Eigenerklärung. Ein Musterschreiben soll im GKV-Antragsportal bereitgestellt werden. Vor der ersten Zahlung der TI-Pauschale ist die funktionsfähige Ausstattung mit den Anwendungen, Komponenten und Diensten in der jeweils aktuellen Version nachzuweisen.

Für die Abrechnung legitimiert sich eine Pflegeeinrichtung im GKV-Antragsportal mit der sogenannten SMC-B-Karte, dem Ausweis zur Teilnahme an der TI. Damit kann die TI-Pauschale online beantragt und die erforderlichen Unterlagen (Eigenerklärungen, Telematik-ID, Versorgungsvertrag, Mitteilung über den Zeitpunkt der ersten Nutzung, Bankverbindung) an den GKV-Spitzenverband übermittelt werden.

Thomas Hartung

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