Sozialverband Vdk prüft nach Klingbeil-Absage Musterklagen
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) bleibt bei seinem Nein: Mehr als das zinslose Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro soll es aus dem Bundeshaushalt für die Pflegeversicherung nicht geben. Das teilte er am Donnerstag nach der Kabinettssitzung zum Haushaltsplan für 2026 mit. Der Sozialverband VdK will jetzt Musterklagen seiner Mitglieder prüfen. Es gehe darum, die Regierung juristisch zur Einhaltung ihrer Pflicht zu zwingen, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele (Foto).
Susie Knoll
VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert die Rückzahlung der Coronahilfen
Zur Begründung seiner Entscheidung sagte Klingbeil laut den Zahnärztlichen Mitteilungen: "Ich habe die deutliche Erwartung, dass wir über Effizienz, über die Wirksamkeit von Maßnahmen und auch über Einsparpotenzial in den unterschiedlichen Bereichen reden." Der Finanzminister verweist auf die Bund-Länder-AG. Wenn es dort nicht zu konkreten Ergebnissen komme, so meint er, "dann kommen irgendwann die mit der Kettensäge, und das will ich nicht".
VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert erneut die sofortige Rückzahlung der noch offenen 5,2 Milliarden Euro aus dem Corona-Ausgleichsfonds. Die Verwendung von Beitragsgeldern für den Bundeshaushalt sei verfassungswidrig, sagt sie. Dabei bezieht sich Bentele auf ein Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Dagmar Felix von der Universität Hamburg, das die DAK voriges Jahr in Auftrag gegeben hat.
"Eine verfassungswidrige Zweckentfremdung"
Die Hamburger Juristin argumentiert, dass ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge unzulässig ist, wenn diese zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet werden. Die Tests in Pflegeheimen hätten das Ziel gehabt, eine Ausbreitung des Virus in der Gesamtbevölkerung zu verhindern. Mit dem speziellen Risiko der Pflegebedürftigkeit habe die Testung nichts zu tun gehabt. Auch die Kosten der Pflege-Boni als Anerkennungsleistung für besonders belastete Pflegekräfte sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Verwendung von Beitragsgeldern für pandemiebedingte Maßnahmen sei deshalb "eine verfassungswidrige Zweckentfremdung".
Bentele ist optimistisch. Sie hebt hervor, dass die Rechtswissenschaftlerin eine Klage der Beitragszahler vor den Sozialgerichten für möglich halte.
Kirsten Gaede